Obertaufkirchen – Beste Freunde werden die Gemeinde Obertaufkirchen und die Spedition Greilmeier aus Schwindegg sicher nicht mehr werden. Zu groß ist die Enttäuschung in der Gemeinde über das Verhalten der Firma. Das zeigte sich deutlich bei der gut besuchten Gemeinderatssitzung in der Aula der Grundschule.
Zur Erinnerung: Die Spedition Greilmeier hatte geplant, ihren Betrieb aus Schwindegg an die Autobahnausfahrt bei Obertaufkirchen zu verlagern. Zumindest hat sie das so der Gemeinde präsentiert. Die hatte einige Klimmzüge unternommen, um ein passendes Grundstück zu erwerben und einen Bebauungsplan aufzustellen.
Nur beiläufig von
Amazon erfahren
Bei einem Gespräch im vergangenen Juli habe man „so ganz nebenbei erfahren“, beschreibt es Bürgermeister Franz Ehgartner (Heimattreue Obertaufkirchen) in der Sitzung, dass sich nicht die Firma Greilmeier auf dem Gelände niederlassen wird, sondern dass dort ein Verteilzentrum des amerikanischen Online-Großhändlers Amazon entstehen wird. Es sei ein „tolles Projekt und wir können uns die Finger danach schlecken“, sei ihnen gesagt worden.
Doch das war in keiner Weise das, was die Gemeinde wollte: Mit der Verlagerung der Spedition Greilmeier wollte man die durchfahrenden Lastwagen aus Obertaufkirchen herausbringen. „Nur deshalb haben wir das Projekt so vehement unterstützt“, sagte Bürgermeister Ehgartner. Mit dem Amazon-Verteilzentrum hat man jetzt weiterhin den Lastwagenverkehr der Firma Greilmeier und zusätzlich die ausschwärmenden Amazon-Kleinlaster sowie die Mitarbeiter, die zu ihren Arbeitsstellen hin- und wieder nach Hause fahren müssen, rechnete Ehgartner vor. Dabei rechnet er, laut den Unterlagen der Firma Amazon, in Spitzenzeiten (rund um Weihnachten) mit 2599 Fahrbewegungen sowie 1589 an einem normalen Tag. Diese Zahl setzt sich aus der An- und Abfahrt der Mitarbeiter, der An- und Abfahrt der Lastwagen, die die Pakete anliefern, sowie der An- und Abfahrt der Vans zusammen, die die Pakete am Ende ausliefern.
Rund acht Prozent der Fahrbewegungen (208/127) führen dann täglich durch Obertaufkirchen, drei Prozent (78/48) durch Stierberg, der Rest führt auf die Autobahn. Das hat die Firma Amazon zumindest in Gesprächen so kommuniziert und ein betriebliches Verkehrskonzept zugesagt. Davon ist im Bauantrag aber nichts zu finden, ärgert sich Bürgermeister Ehgartner. Deshalb fordert die Gemeinde das Landratsamt als Genehmigungsbehörde auf, dieses Verkehrskonzept auch einzufordern. Auch wenn Sebastian Greilmeier und David Lovric von Amazon Deutschland die verkehrlichen Auswirkungen des Verteilzentrums vorstellten, stieß ihre Präsentation auf wenig Verständnis und Vertrauen bei den Gemeinderäten.
Die gewerbliche Nutzfläche der geplanten Logistikhalle beträgt 9399 Quadratmeter. Rund 379 Quadratmeter davon will die Spedition Greilmeier als Büroräume nutzen, der Rest wird von Amazon genutzt. Dabei erläuterte Bürgermeister Ehgartner auch, dass die Zahl der Stellplätze – sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Lieferfahrzeuge – eine Maximalauslastung des Logistikstandorts nicht möglich ist. Dafür wird derzeit fieberhaft versucht, noch weitere Parkplätze außerhalb des Bebauungsplanumgriffs zu finden.
„Wildes“ Parken
befürchtet
Da mit dem vorliegenden Bauantrag zunächst nur der Betrieb einer Sortier- und Verteilstraße beantragt wird, die Maximalauslastung aber angestrebt wird, wird in der Gemeinde befürchtet, dass Lieferfahrzeuge „wild“ auf Zufahrtsstraßen und in umliegenden Wohngebieten parken werden. Erfahrungsberichte von anderen Standorten, so Ehgartner, würden diese Befürchtung nähren. Zudem fehlt in dem Bauantrag auch ein Schallgutachten.
Insgesamt bewertet die Gemeindeverwaltung den Bauantrag als derzeit nicht genehmigungsfähig, da es an einem schlüssigen Gesamtkonzept mangelt. Deshalb lehnte der Gemeinderat den Bauantrag geschlossen ab und forderte zum einen von den Antragstellern, aber auch dem Landratsamt gezielte Nachbesserungen. Allerdings war dem Gemeinderat auch klar, dass er den Bau des Amazon-Verteilzentrums nicht ablehnen kann, da das Gebäude mit den Stellplätzen den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.