Waldkraiburg – Mit der Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich an der Balthasar-Neumann-Straße will der Stadtentwicklungslungsausschuss eine städtebaulich geordnete Nachverdichtung entlang der Straße ermöglichen.
Einstimmig hat der Ausschuss beschlossen, den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu erweitern und weitere Grundstücke im östlichen Teil der Straße mit einzubeziehen, für die der Stadt Erweiterungs-, Verdichtungs- und Neubauwünsche der Eigentümer bekannt sind.
Anlass für den Beschluss war die Diskussion um den Bau eines Tiny Houses auf einem der Grundstücke im bisher unbeplanten Bereich in der vorangegangenen Februar-Sitzung.
Dieses Projekt war also nach dem Einfügegebot des Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Danach unterschreitet das gut 35 Quadratmeter große, drei Meter hohe Mini-Haus auf dem bislang unbebauten 900 Quadratmeter großen Grundstück das Maß der baulichen Nutzung im Umfeld. Eine Zulassung unter diesen Umständen würde, so Bauamtsleiter Carsten Schwunck, die Prägung des gesamten Gebiets verändern und eventuell wesentlich größere zukünftige Bauvorhaben ausschließen.
Um das Tiny House ebenso wie größere Nachverdichtungen auf anderen Grundstücksflächen möglich zu machen, braucht es das klare Regularium eines Bebauungsplanes. Darin soll zwar eine maximale Wandhöhe, jedoch keine Mindestwandhöhe festgelegt werden. Grünflächen entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan und die Aufschüttungsfläche der ehemaligen Kiesgrube sind von jeglicher Bebauung freizuhalten.
Für die Zeit des Bauleitplanverfahrens hat die Stadt mit einer gleichzeitig ebenso einstimmig beschlossenen Veränderungssperre den Status quo im Geltungsbereich eingefroren. Wenn eines der Projekte, die Grundstücksbesitzer planen, dem künftigen Bebauungsplan entsprechen, könnte der Ausschuss sie laut Schwunck vorab zulassen.hg