Kranke Kuh in den Schlachthof geliefert

von Redaktion

Amtsgericht Bauer wegen Tiermisshandlung vor Gericht – Schuld nicht nachweisbar

Landkreis/Mühldorf – Ein 60-jähriger Bauer aus dem nördlichen Landkreis stand am Amtsgericht Mühldorf vor Richter Florian Greifenstein, er musste sich wegen Tiermisshandlung verantworten. Vertreten wurde der Landwirt von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hansen aus Starnberg.

Die Staatsanwältin aus Traunstein warf dem Mann vor, im Juli 2019 eine Kuh in den Schlachthof Traunstein geliefert zu haben, die lahmte und weder aufstehen noch sich bewegen konnte. Die Kuh hätte nicht transportiert werden dürfen, der Tierarzt wäre zu benachrichtigen gewesen. Die Kuh laborierte an einer äußerst schmerzhaften Entzündung im hinteren rechten Kniegelenk und an einer Einblutung im Hüftgelenk.

Der angeklagte Bauer und seine Frau hatten an dem Julimorgen, so die Aussage des Beschuldigten, die Ställe auf seinem Hof kontrolliert, nichts Auffälliges entdeckt und die beiden waren zum Füttern der Tiere übergegangen. Die betreffende Kuh sei zwar am Boden gelegen, was aber durchaus öfters vorkomme, auch habe sie gefressen. Dennoch beschlossen die beiden, die Kuh an den Schlachthof Traunstein zu verkaufen.

Der Tierhändler kam und lud die Kuh auf einen Lastwagen, nachdem sie zuvor 30 Meter über den Treibgang gelaufen war und ohne Hilfsmittel die Ladefläche erreicht hatte. Der Zeuge: „Ich arbeite seit 40 Jahre in dem Beruf als Tierhändler, ich hatte noch nie eine Beanstandung.“ Er beteuerte: „Tiere, die krank oder lahm sind, transportiere ich nicht!“

Das Tier war
„hochgradig lahm“

Als weiterer Zeuge sagte der Tierarzt des Schlachthofs Traunstein aus, der damals Dienst gehabt hatte. Ihm zufolge werden die beim Schlachthof Traunstein angelieferten Tiere kontrolliert, zum einen, ob beim Transport die Tierschutzbestimmungen eingehalten wurden, zum anderen, ob das Tier gesund ist.

„Die angelieferte Kuh war hochgradig lahm“, so der Veterinär, „ich dokumentierte die Anlieferung mit Fotos und per Videokamera“. Das Gericht begutachtete den kurzen Film. Darauf war deutlich ersichtlich, wie die Kuh nur kurz stand und sich wieder auf den Boden legte.

Der Tierarzt am Schlachthof Traunstein betonte, dass es bei der Gesundheitskontrolle der Tiere darum gehe, ob eine Verletzung frisch oder alt sein könne. Er erklärte: Wenn die Verletzung frisch sei, also höchstwahrscheinlich beim Transport passiert, dann trifft den Landwirt keine Schuld.

Als dritter Zeuge sagte der Veterinär Doktor Wolfram Breuer aus, er ist Pathologe beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim. Nachdem das Tier betäubt worden war, wurden ihm die betroffenen Teile der Kuh zur Obduktion zugesandt. Er fand einen Abszess mit etwa fünf mal vier Zentimetern am Oberschenkel des Tieres, der mit Fibrin durchtränkt, also entzündet war. Einen kleineren Abszess von zwei mal einem Zentimeter entdeckte der Veterinär auf der Schienbeinrückseite.

Diese relativ kleinen Abszesse können Dr. Breuer zufolge von außen leicht übersehen werden. Das könne auch dem Bauern passiert sein. Die zweite Verletzung könnte sich während der Anfahrt zum Schlachthof zugetragen haben.

So war es nicht weiter verwunderlich, dass die Staatsanwältin auf Freispruch plädierte. Der angeklagte Sachverhalt habe sich nicht bestätigt, sie könne nach dem Verlauf des Prozesses nicht erkennen, dass der Beschuldigte einem Tier wissentlich Schmerzen zugefügt habe.

Abszesse sind leicht
zu übersehen

Noch weniger erstaunlich war es letzten Endes, dass auch Verteidiger Dr. Hansen auf Freispruch für seinen Mandanten plädierte. Aufgrund der Zeugenaussagen sei es erwiesen, dass der Landwirt die Schmerzen des Tieres nicht habe erkennen können.

So lautete dann auch das Urteil von Amtsrichter Florian Greifenstein: Freispruch für den angeklagten Bauern. Die Kosten des Verfahrens muss die Staatskasse tragen.

Artikel 1 von 11