Backen im Wohngebiet? Stadt sagt Nein

von Redaktion

Bauausschuss will keinen Präzedenzfall schaffen

Waldkraiburg – Bisher war es reine Liebhaberei: Für Nachbarn und für Freunde hat ein Waldkraiburger daheim, im eigenen Ofen im Garten ab und zu Brote gebacken. Doch weil die Brote wie die sprichwörtlichen warmen Semmeln weggingen, würde er gerne mehr draus machen und das Ganze professionell aufziehen. Mitten im Wohngebiet? Grundsätzlich wäre das möglich, wenn die Stadt als Genehmigungsbehörde die Ausnahme zulässt.

Backofen braucht 6,60
Meter hohen Kamin

Der Steinbackofen steht im Tannenweg. Dort will der Antragsteller, der von Beruf Bäcker ist, zwischen April und Oktober, je nach Wetterlage ein bis zweimal pro Monat backen. Im Kellerraum des bestehenden Einfamilienhauses sollen die Teiglinge hergestellt werden. Ein Antrag auf Nutzungsänderung liegt der Bauverwaltung vor.

Das Grundstück liegt in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, es handelt sich um ein reines Wohngebiet. Dort können kleine Handwerksbetriebe ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie das Wohnen nicht stören. Von einem störenden Handwerksbetrieb sei in diesem Fall nicht auszugehen, meinte Bauamtsleiter Carsten Schwunck, sofern der Kamin des kleinen Backhauses die Fenster des benachbarten Wohnhauses um mindestens einen Meter überragt.

6,60 Meter müsste der Kamin sein. Dazu ist der Bauherr, der sich zu dem Projekt nicht öffentlich äußern will, bereit. Nur für die Backzeit will er den Kamin in dieser Höhe aufs Backhaus setzen. Um den dritten Stellplatz auf dem Grundstück nicht nachweisen zu müssen, hat er eine Abweichung von der Stellplatzsatzung beantragt.

Eigentlich hätten sich die städtischen Gremien also mit dem Antrag gar nicht befassen müssen, wäre da nicht die mögliche „Strahlwirkung auf andere Bauvorhaben“, wie der Bauamtsleiter es formulierte. „Es könnten ja auch andere kommen, die Fische verarbeiten.“ „Für den Privatgebrauch ist das ok“, findet Christoph Vetter (UWG), „aber gewerblich wird‘s schwierig. Wenn jeder im Wohngebiet macht, was er gerne im Nebenerwerb hätte, dann werden wir nicht mehr froh.“

Ein reines Wohngebiet habe eine Schutzfunktion, betonte Anton Sterr (CSU). „Ich habe ein Problem damit, einen Präzedenzfall zu schaffen.“ Beschwerden von Nachbarn seien bislang nicht bei der Stadt eingegangen, meinte Carsten Schwunck auf Anfrage von Ernst Schäffer (AfD). Ulli Maier (UWG) könnte sich das Projekt auf einem Biohof vorstellen, „aber nicht im Wohngebiet“. Im Übrigen gebe es in Waldkraiburg gar nicht wenig Bäckereien.

Mit 9:4 Stimmen
Antrag abgelehnt

Martina Arnusch-Haselwarter (SPD) sieht das Vorhaben nach wie vor „eher als Hobby“, nicht als Gewerbebetrieb. „Die Nachbarn haben nichts dagegen. Wir könnten eine Ausnahme machen.“ Doch diese Einschätzung teilt nur eine Minderheit im Ausschuss. Mit 9:4 Stimmen wurde der Antrag auf Nutzungsänderung abgelehnt.

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