Aschau – Einen Neubau nachträglich absegnen – hier spielt die Gemeinde Aschau nicht mit. Als Gremium wolle man weiterhin glaubwürdig bleiben gegenüber Bauherrn, die sich an die Vorgaben halten. Ob und welche Konsequenzen der Schwarzbau haben wird, entscheidet am Ende aber nicht die Gemeinde.
Zehn Zentimeter höher als genehmigt, ein Carport zwischen Wohnhaus und Garage und die südliche Garage mit Flachdach statt Satteldach auf dem Grundstück verschoben, außerdem wurde das Doppelhaus zu einem Zweifamilienhaus umgeplant. Zusätzlich haben sich durch veränderte Fenstergrößen und Aufteilung die Ansichten verändert. Eine Tektur sollte es richten, doch der Gemeinderat spielt nicht mit.
„Es gab einen Bauantrag für das Haus, den sich die Verwaltung angeschaut und bewertet hat. Jetzt ist alles fertig und das Gebäude ist höher als genehmigt und die Garagen stehen woanders. So etwas sollte vorab geklärt werden“, sagt Bürgermeister Christian Weyrich (CSU) sichtlich verärgert. Es gehe darum, die Gemeinde ernst zu nehmen und nicht darum, im Nachhinein die Kommune vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Zur Motivation des Bauherrn konnte der Bürgermeister nichts sagen auf die Anfrage von Thomas Duxner (Bündnis Aschau). Fakt allerdings ist: Der Bau ist so nicht genehmigt worden, damit handelt es sich streng genommen um einen Schwarzbau. Würde die Gemeinde der Tektur das gemeindliche Einvernehmen erteilen, wäre dies geheilt.
So einfach geht es dann aber doch nicht: „Wenn wir das Einvernehmen im Nachgang erteilen, wie wirkt sich das auf andere Bauanträge aus“, stellte Ernst Doleschal (CSU) in den Raum. Wie glaubwürdig wäre die Gemeinde denjenigen gegenüber, die sich an die Vorgaben halten, wenn man jetzt eine solche Tektur genehmigen würde. „Welche Konsequenzen hat das für den Bauherren“, wollte Martin Höpfinger (SPD) wissen. Zunächst müsse die Gemeinde dies gegenüber dem Landratsamt begründen und könnte damit zum Thema für die Bauaufsicht werden.
Die Gemeinde hat ein klares Zeichen gesetzt: Einstimmig lehnte der Gemeinderat die Tektur des Neubaus eines Doppelhauses ab.hi