Mühldorf – Das Landratsamt Mühldorf hat die Angaben des Verbunds zu Standsicherheit der Dämme und Böschungen am Innkanal bestätigt. Grundlage der Anlage sei der Planfeststellungsbeschluss vom 19. Juli 2019. In ihm sei die grundsätzliche Erhöhung der Wassermenge im Innkanal genehmigt. „Im Rahmen des Beschlusses wurden die durch den Betreiber vorgelegten Planungen und Konzepte durch die beteiligten Fachstellen und -behörden überprüft.“ Dabei sei es auch um den Nachweis zur Standsicherheit der Dämme gegangen. Die Verantwortung für den Unterhalt und die weitere Pflege des Kanals und seiner Anlagen liege natürlich beim Betreiber, betont eine Sprecherin des Landratamts. Dies schließt auch entsprechendes Handeln im Zusammenhang mit extremen Wetterlagen sowie die die Sicherstellung der Schutzwirkung der Dämme bei Unwetterereignissen mit ein.“
Wie schon der Verbund (wir berichteten) betont auch das Landratsamt, dass der Innkanal nicht zur Aufnahme von Hochwasser diene. „Die über die genehmigte Wassermenge des Innkanals hinausgehenden Wassermengen verbleiben im Inn“, heißt es aus dem Landratsamt.
Somit handele es sich beim Innkanal um keinen von Hochwasser betroffenen Fluss, sondern um einen Kanal, der über das Wehr gesteuert werde. Deshalb gebe es keine Vorschriften für Deich- und Dichtungsoberkanten im Hochwasserfall. Es würden die grundsätzlichen Genehmigungen gelten. hon