Haag – Nach der neuen Kalkulation und der Aktualisierung der Friedhofssatzung, stimmte der Gemeinderat von Haag dem Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung einstimmig zu. Einige Gebühren, wie die Kerzenhalter für die Urnen-wand, kamen hinzu. Bürgermeisterin Sissi Schätz (SPD) und Ressortleiter Markus Wagner von der Verwaltung erläuterten die „geringfügigen Zusätze“. Die Grundgebühr für eine Bestattung beläuft sich auf 60 Euro. Die Grabherstellung vom Aushub bis zur Erdabfuhr kostet 395 Euro. Die Herstellung für die Urnen-Erdbestattung 120 Euro. Derselbe Preis gilt für die Urne in der Wand. Die Inanspruchnahme des Leichenhauses beträgt 90 Euro pro Tag. Mit 720 Euro wird eine Exhumierung beziffert. Die Urnenausgrabung fällt dagegen mit 120 Euro ins Gewicht. Die Grabstättengebühren werden pro Jahr erhoben und betragen für ein Einzelgrab 51 Euro, für ein Doppelgrab 98 Euro und ein Dreifachgrab 146 Euro. Die Urnen kosten 60 Euro pro Nische und 56 Euro für ein Erdengrab. Das Kindergrab ist mit 22 Euro berechnet, die Gruft mit 292 Euro. Die Dauer des Nutzungsrechtes ist unterschiedlich. Erdgräber haben eine Laufzeit von 20 Jahren, Urnengrabstätten von zwölf Jahren.
Unter Einzelleistungen fallen zum Beispiel das Läuten der Friedhofsglocke sowie die Benutzung von Friedhofskapelle und Leichenhaus. Neu sind die Platte für die Urnen-Nische mit 85 Euro und der Kerzenhalter an der Urnen-Wand mit 95 Euro. Dazu beinhaltet die neue Gebührensatzung Verwaltungsgebühren und weitere Definitionen. Die Satzung gilt ab sofort. xy