Haag – Mit fast nur einstimmigen Befürwortungen winkte der Bauausschuss des Haager Gemeinderates die nunmehr fünfte Änderung für den Bebauungsplan „Lerchenberg Süd“ durch. Einziger Diskussionspunkt war der Schutz vor Starkniederschlägen.
Bürger bei der
Planung gefragt
Wiederholt waren auch die Bürger zu den Planungsschritten des neuesten Haager Wohngebietes am östlichen Ortsende gefragt. Es waren keine Anmerkungen eingegangen, berichtete Zweiter Bürgermeister Stefan Högenauer (CSU), der die Sitzung im Bürgersaal leitete.
Lediglich von den angeschriebenen Behörden hatte ein Teil Stellungnahmen abgegeben. Der Bauernverband griff die Ableitung des Niederschlags- und Oberflächenwassers auf. Sie sei offensichtlich „nicht zufriedenstellend geklärt“ und werfe noch grundlegende Fragen von Anwohnern und Anliegern auf.
Man gehe davon aus, dass im Zuge häufigerer Starkregenereignisse, wie sie zu erwarten seien, die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Abflussbereich beeinträchtigt werden könnten. Das Wasserwirtschaftsamt argumentierte ebenfalls mit der Gefahr von Starkniederschlägen, die flächendeckend überall auftreten könnten und durch die Klimaänderung an Häufigkeit und Intensität zunähmen. Alle Möglichkeiten zur Minimierung von Schäden seien zu berücksichtigen.
Dazu zählen „relevante Höhen“, um „Wassereindringwege“ in die Gebäude zu verschließen. Tiefer liegende Räume würden besonderen Schutz vor Wassergefahren benötigen. Das gelte auch für Gebäude, die Barrierefreiheit schaffen. Abfließendes Wasser kann nach Aussage der Behörden hier zum Problem werden, da sich das Baugebiet auf eine Hanglage mit 15-prozentiger Neigung erstreckt. So erachte man es für notwendig, dass die Böden der Gebäude 25 Zentimeter höher sind als das Gelände. Vorsicht gelte bei Gebäuden, die in die Hanglage einschneiden.
Anderer Bezugspunkt
ist notwendig
Keller seien wasserdicht zu gestalten. Bei Lichtschächten und weiteren Öffnungen sei zu gewährleisten, dass weder Grund- noch Oberflächenwasser eindringen können.
Die Änderung, „dass der Bezugspunkt der Gebäudemittelpunkt“ sein soll, wurde mit den zwei Gegenstimmen von Dr. Bernhard Grabmeyer (Freie Wähler) und Josef Hederer (PWG) angenommen. Insgesamt empfahlen die Behörden eine „wassersensible Bauleitplanung“. Das Plangebiet benötige eine separate Ableitung, damit Abflusswasser nicht in benachbarte Wiesen und Äcker eindringen könne.
Im einstimmigen Beschluss verwiesen die Bauausschussmitglieder darauf, dass die Planer bereits Verbesserungen zur Entwässerung aufgenommen hätten, so versickerungsfähige Stellplätze und Zufahrten, Rückhaltemöglichkeiten wie Gartenteiche und Zisternen.
Gegen die Festlegung zur Satzung sprach sich niemand aus. Ein letzter Punkt betraf eine spezielle Eingrünung, die der Naturschutz des Landratsamtes Mühldorf als „kritisch“ einstufte. Es brauche eine angemessene Eingrünung oder eine externe Ausgleichsmaßnahme.xy