Mühldorfer züchtet sechs Cannabis-Pflanzen in der heimischen Sauna

von Redaktion

Drogenspürhund der Polizei entdeckt im Schlafzimmer Rauschgift – 60-Jähriger erhält als Strafe sechs Monate Bewährung

Mühldorf – Am Amtsgericht Mühldorf ging es wieder einmal um Rauschgift. Vor Amtsrichter Florian Greifenstein und seinen beiden Schöffen musste sich ein 60-jähriger Hilfsarbeiter aus Mühldorf verantworten, weil er in seiner Wohnung Cannabis angebaut hatte. Er wurde von Rechtsanwalt Axel Reiter vertreten.

Staatsanwalt Nils Wewer klagte den getrennt lebenden Hartz-IV-Empfänger an, dass beim Durchsuchen seiner Wohnung im März dieses Jahres sechs Cannabispflanzen und 0,6 Gramm Marihuana gefunden worden seien. Die Cannabispflanzen ergaben nach Ernte und Trocknung insgesamt 156 Gramm Marihuana – den Vorgang hatte aus Ermittlungsgründen die Polizei durchgeführt.

Der Angeklagte gab den Tatbestand sofort zu, er habe nach einer nicht hundertprozentig geglückten Operation an den Nackenwirbeln häufig Schmerzen, auch Depressionen. Um dies zu ertragen, rauche er Marihuana: „Wenn ich Marihuana rauche, bekomme ich meine Depressionen weg. Das ist besser, als wenn ich Anti-Depressiva nehme“, so der Beschuldigte.

Ein zur Tat befragter 29-jähriger Polizeibeamter aus Mühldorf erklärte, dass die Auffindung der Drogen in der Sauna im Schlafzimmer des Mannes eher ein Zufallsfund gewesen sei. Man habe einen Hinweis bekommen, dass sich der Sohn des Beschuldigten, der wegen Drogendelikten per Haftbefehl gesucht wurde, im Mietshaus aufhalte, in dem auch der Vater eine Wohnung hatte. Die Lebensgefährtin des Sohnes teilte den Polizisten mit, dass sich in der Wohnung des Vaters ebenfalls Rauschgift befinde. Mit einem Drogenspürhund wurde die Wohnung durchsucht, das clevere Tier fand die Heimsauna mit den Drogen, sie befand sich im Schlafzimmer. Der Polizeibeamte gab weiter an, dass der Angeklagte zuerst laut herumgeschrien hätte – es war 8.30 Uhr morgens. Später habe er sich kooperativ gezeigt.

Der 60-jährige Mann erklärte, dass er die Sauna von seinem Vormieter übernommen habe, beim Schwitzen in der Sauna sei ihm die Idee zum Cannabisanbau gekommen. Zum Ende der Beweisaufnahme ergab ein Blick in das Bundeszentralregister keine Vorstrafen bei dem Hilfsarbeiter.

Staatsanwalt Nils Wewer wertete diese Tatsache ebenso positiv wie das Geständnis und das Einverständnis des Angeklagten mit der Vernichtung der Drogen und der Aufzuchtanlage. Negativ fiel die nicht geringe Menge an Rauschgift in die Waagschale. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe mit Bewährung, deren Dauer er in das Ermessen des Schöffengerichts stellte.

Rechtsanwalt Axel Reiter ergänzte zu den Vorwürfen, bei denen es sich insgesamt um einen minderschweren Fall handle, dass die neue Regierung derzeit überlege, den Konsum von Cannabis freizugeben, wenn triftige medizinische Gründe vorlägen, was bei seinem Mandanten der Fall sei. Dieser bekämpfe mit dem Cannabis seine Schmerzen und seine Depressionen. Er forderte eine Geldstrafe, deren Höhe er dem Gericht überließ. Wenn sein Mandant pro Monat 100 Euro abstottere, bliebe ihm dies bedeutend besser im Gedächtnis haften als eine Bewährungsstrafe.

Florian Greifenstein und seine beiden Schöffen verhängten schließlich eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung. Auch wenn es ein minderschwerer Fall sei, solle die Tat nicht verharmlost werden, weil es sich doch um eine nicht geringe Menge Cannabis gehandelt habe. hra

Wissenswertes zu Cannabis

Cannabis gehört zu den Hanfgewächsen, der stärkste Wirkstoff dieser Pflanze ist Tetrahydrocannabinol (THC). Cannabis wird meist in Form von Marihuana (getrocknete Blüten und Blätter der Cannabispflanze) oder Haschisch (aus dem Harz der Blütenstände) konsumiert. Die häufigste Konsumform ist das Rauchen von sogenannten „Joints“, was umgangssprachlich als „kiffen“ bezeichnet wird. Dabei wird das zerbröselte Haschisch oder das Marihuana meist mit Tabak vermengt und zu einer Zigarette gedreht. hra

Artikel 1 von 11