Mühldorf – Eine für Montag, 7. Februar, geplante, nicht angezeigte Versammlung in Form eines „Montagsspaziergangs“ in Mühldorf darf nur stationär stattfinden. Das Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Dementsprechend darf die Versammlung ausschließlich zwischen 17.30 und 20 Uhr in einem klar definierten Bereich auf dem Mühldorfer Stadtplatz stattfinden. Ein Mindestabstand zwischen den Teilnehmern von 1,5 Metern ist einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht.