Vater und Sohn wegen Internet-Betrugs erneut vor Gericht

von Redaktion

Finanzbeamter lebte über seine Verhältnisse – Bundesgerichtshof kritisierte Strafmaß – Neues Urteil für heute erwartet

Traunstein/Waldkraiburg – Ein 34-jähriger früherer Finanzbeamter aus Waldkraiburg besserte ab Mai 2019 seine Einkünfte mit unterschiedlichen Betrugsmaschen via Internet auf. Seit letzter Woche sitzt er zusammen mit seinem 63 Jahre alten, ebenfalls geständigen Vater ein zweites Mal vor dem Landgericht auf der Anklagebank. Der Bundesgerichtshof hatte das Ersturteil vom April 2021 teils aufgehoben. Die Höhe der Strafen muss nochmals fixiert werden. Mit dem Urteil der Zweiten Strafkammer unter Vorsitz von Richter am Landgericht Andreas Bartschmid wird heute, Montag, gerechnet.

Die Schuldsprüche gegen beide Angeklagte wurden nach Prüfung der Erstentscheidung durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig. Die Siebte Strafkammer hatte gegen den geständigen Betrüger vier Jahre Haft verhängt, gegen den Vater eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Nach Einstellung einiger Vorwürfe aus der Anklage verblieben 18 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs, bei denen mittels falscher Daten Handys im Wert von über 33300 Euro erschlichen und im Internet verkauft wurden. Der Vater – wie ein dritter, bereits verurteilter Mann – wurde als Mittäter eingestuft. Er hatte bundesweit in Paketshops die ergaunerten Handys abgeholt und hatte seinen Anteil gänzlich seinem hochverschuldeten Sohn ausgehändigt. Der 34-Jährige hatte gemäß des rechtskräftigen Schuldspruchs einen Lebensstil gepflegt, der mit seiner Pension nicht finanzierbar gewesen wäre.

Im Urteil hob die Siebte Strafkammer die „gute Beweislage“ sowie wie die Geständnisse hervor. Weiter berücksichtigte das Erstgericht unter anderem die beamtenrechtlichen Konsequenzen für den 34-Jährigen mit Einbußen bei der Pension. Die gesamte Wiedergutmachung des Schadens sei weitgehend gesichert, stellte die Siebte Strafkammer letztes Jahr fest. kd

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