Taufkirchen – Dem Gemeinderat lag der Antrag eines Bauherren auf Änderung des Bebauungsplanes „Weiß“ für den Bereich der Bauparzelle Buchenstraße 23 vor. Zur Umsetzung des Bauvorhabens braucht es eine Anpassung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen und der Dachform. Der Gemeinderat hatte diese Änderungen bereits in der vorherigen Sitzung besprochen, sodass der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes einstimmig befürwortet und beschlossen wurde. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren.msc