Streit um die Veränderungssperre

von Redaktion

Heldensteins Gemeinderat lässt Ausnahme nicht zu – Emotionale Diskussion

Heldenstein – Die Diskussionen zur Veränderungssperre im Baugebiet „Südlich der Flurstraße“ kommen nur sehr langsam zu einem Ende. So lag dem Gemeinderat nicht nur erneut ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor. Es gab auch wieder Kritik der UWG an der Entscheidung für die Veränderungssperre.

Ein Bauherr im Baugebiet „Südlich der Flurstraße“ will ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten und einer Doppel-Duplexgarage errichten. Doch genau diese Pläne stimmen mit den Intentionen der Gemeinde nicht überein. Die will nämlich im Baugebiet Einfamilienhäuser und keine Einzelhäuser mit mehreren Wohneinheiten. Eine Ungenauigkeit im Bebauungsplan lässt dies allerdings zu, weshalb sich der Gemeinderat im Frühjahr knapp für eine Veränderungssperre ausgesprochen hat.

Anwälte sind
eingeschaltet

Bereits im Juli hatte das Gremium eine Ausnahmegenehmigung des Bauherrn abgelehnt, jetzt stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Der vorliegende Antrag steht nach Ansicht der Verwaltung im Widerspruch zu der rechtskräftigen Veränderungssperre und entsprecht nicht den Intentionen der Gemeinde.

UWG-Fraktionsvorsitzender Georg Stöckl hält es für nicht rechtens, dass der Bebauungsplan geändert werden soll und das geplante Bauvorhaben damit so nicht mehr möglich sein würde. Das Argument einer Veränderung der Gebietsstruktur ließ er nicht gelten, weil es in der Gemeinde unterschiedliche Wohnformen gebe. Über einen Anwalt habe sich der Bauherr mittlerweile an die Gemeinde gewandt, aus dem Schreiben las Stöckl in der Sitzung vor. Darin wird unter anderem gefordert, die Veränderungssperre aufzuheben. Gleichzeitig wurde klar gemacht, dass dem Bauherrn durch die Verzögerung Schaden in Form von höheren Baukosten, gestiegenen Bauzinsen und geringeren Förderungen entstünden. „Dieses Schreiben wurde uns vorenthalten“, warf Stöckl Bürgermeisterin Antonia Hansmeier (CSU) vor.

Die sah keine Veranlassung, den Gemeinderat über diesen Brief zu informieren. „Ich kann euch nicht über jeden Brief in Kenntnis setzen“, sagte sie. Sich um solche Dinge zu kümmern, gehöre zu ihren Aufgaben als Bürgermeisterin. Ein Anwalt habe das Schreiben längst geprüft, Schadensersatzansprüche könne man gegenüber der Gemeinde nicht geltend machen.

Die Planungshoheit über einen Bebauungsplan liege bei der Gemeinde. „Es gibt für keinen Bauherrn die Zusicherung, wann, wie und ob er bauen kann.“ Ein Gemeinderat könne durchaus eine Veränderungssperre erlassen, erklärte sie in Richtung Stöckl. Dies sei in Heldenstein passiert, die Veränderungssperre rechtsgültig. Die Gemeinde und sie als Bürgermeisterin müssten zum Wohle aller Bürger entscheiden. Jetzt gelte es, die „Grundzüge der Demokratie zu achten“.

Grundlage für
die Entscheidung

Das sah Stöckl anders: „Ich mag kein Unrecht, und ich setze mich für Leute ein.“ Josef Lurz und Florian Hartmetz (beide CSU) machten deutlich, nach welchen Kriterien entschieden werden müsse. Für Hartmetz, der nach eigenen Angaben selbst gegen die Veränderungssperre gestimmt hatte, ist jene die „aktuelle Grundlage für die Entscheidung“.

Ein Grund, weshalb für Lurz die Streitereien unnötig sind. „Egal welcher Meinung man bezüglich der Veränderungssperre ist: Mit diesem Ergebnis müssen wir jetzt arbeiten“, erklärte er ruhig. Das müsse man akzeptieren.

Eine Meinung, die Harald Rudolf (UWG) nicht teilte. „Ich kann meine Meinung nicht ändern, nur weil die Mehrheit anders abgestimmt hat. Das war ein Riesenschmarrn.“

Die UWG-Fraktion stimmte geschlossen dafür, den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu befürworten. Mit sieben Stimmen von CSU und WEW wurde der Antrag allerdings abgelehnt.

Bürgermeisterin Antonia Hansmeier kündigt rechtliche Schritte an

Heldensteins Bürgermeisterin Antonia Hansmeier hat auf die erneuten Vorwürfe bezüglich der Veränderungssperre im Baugebiet „Südlich der Flurstraße II“ reagiert und stellt die Behauptungen von UWG-Gemeinderat Georg Stöckl richtig.

„Bei Ausweisung des Baugebietes war es Absicht der Gemeinde Heldenstein, bezahlbares Wohnen für unsere Jugend durch Schaffung eines Eigenheims zu ermöglichen. Die Vergabe und Festlegung der Grundstückspreise erfolgten auf dieser Basis“, führt Hansmeier aus. Der bis dato gültige Bebauungsplan sei in manchen Punkten nicht konkret genug, sodass dieser Spielraum zulasse, der seiner ursprünglichen Absicht widerspreche.

Eine Änderung des Bebauungsplans soll nun frühere Ungenauigkeiten korrigieren. Bis dahin bremst die Veränderungssperre gegen die Intentionen der Gemeinde gerichtete Bautätigkeiten. „Die Mehrheit des Gemeinderats teilt diese Auffassung und stimmte für das in diesem Zusammenhang gängige Rechtsmittel der Veränderungssperre.“

Damit nehme man aber keinem Baurecht weg. Diesen Vorwurf weist Antonia Hansmeier entschieden zurück. „Die Veränderungssperre lässt Ausnahmen zu. Aber nur in einem solchen Umfang, der nicht den Intentionen der Gemeinde entgegensteht.“

Mit einer Konkretisierung des Bebauungsplans wolle die Gemeinde dem einen Riegel vorschieben, dass Bauherrn das Baurecht darüber hinaus ausweiteten. „Andere Bauherrn, die sich an die Festsetzungen gehalten haben, wären dadurch benachteiligt. Ich stehe für eine korrekte und transparente Arbeitsweise. Die Gemeinde ist für alle Bürger da, und zu deren Wohl müssen wir entscheiden.“

Bei Entscheidungen spielen für Hansmeier verwandtschaftliche oder persönliche Beziehungen keine Rolle. Insbesondere steht sie zum Bauherrn des in der jüngsten Sitzung behandelten Bauvorhabens in keiner persönlichen Beziehung. Den Vorwurf Stöckls, dass es sich im Zusammenhang mit der Veränderungssperre um eine „Familienfehde“ handeln soll, weist sie daher als völlig haltlos von sich und stellte das auch in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats klar. Auch die Überlegungen Stöckls, warum zwei CSU-Gemeinderäte in der September-Sitzung fehlten, lässt sie nicht unkommentiert. „Die Gemeinderäte sind sich der Teilnahmepflicht an den Sitzungen bewusst. Es zeugt von mangelndem Respekt gegenüber dem Gremium und keinem guten Stil Stöckls, Mandatskollegen öffentlich Gesetzesverstöße vorzuwerfen. Jeder Gemeinderat hat das Recht, sich für die Teilnahme am Gemeinderat zu entschuldigen. Die Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig, und es gibt Gründe im privaten oder beruflichen Bereich, die eine Teilnahme verhindern.“

Stöckls wiederholten Vorwurf der Lüge, auch gegen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, will sich Hansmeier nicht länger gefallen lassen.

Zu deren Schutz und zum Schutz ihrer Familie und Reputation kündigt sie an, rechtlich gegen die haltlosen Anschuldigungen vorzugehen. hi

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