Oberbergkirchen – Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat die Pläne der Gemeinde in Sachen Baugebiet Am Hang III über den Haufen geworfen. Eigentlich sollten Ende des Jahres die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden. Das wird nun aber nicht möglich sein oder nur auf eigenes Risiko. Das Gericht hat entschieden, dass § 13b Baugesetzbuch nicht mehr angewendet werden darf. Dieser Paragraf erleichterte bisher die Bebauung von Flächen am Ortsrand bis zu einer bestimmten Größe durch ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung. Nun empfiehlt das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr als erste Reaktion auf das Urteil, auch bereits laufende Verfahren nicht weiterzuführen. Klarheit, wie genau es weitergehen kann und darf, wird von der Begründung des Urteils erwartet, das Ende September vorliegen soll. Die Gemeinde möchte den Baugrund so bald wie möglich anbieten. Derzeit ist aber noch offen, ob lediglich ein Umweltbericht nachgeholt oder auch Ausgleichsflächen und eine Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden müssen. Allein die Änderung des Flächennutzungsplanes dauert rund ein halbes Jahr, bis tatsächlich Baurecht vorliegt.
So verlängern sich die Planungsphase und das Timing für das gesamte Baugebiet entsprechend. Bürgermeister Michael Hausperger schlug vor, das Flächennutzungsplanänderungsverfahren sofort zu starten und mit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Am Hang III bis zum Vorliegen der Urteilsbegründung zuzuwarten. Denn erst dann ist abzuschätzen, ob das laufende Verfahren fortgeführt werden kann oder komplett von vorne begonnen werden muss. Dem stimmten die Gemeinderäte geschlossen zu. ai