Buchbach – Das Buchbacher Fisch-Dilemma: Einerseits möchte Buchbach den Verein unterstützen, da er anerkanntermaßen zum Gewässerunterhalt beiträgt. Andererseits schieben die Richtlinien des Marktes Buchbach zur Vereinsförderung dem Ganzen einen Riegel vor. So war guter Rat bei der Dezember-Sitzung des Marktgemeinderates teuer.
Der Fischereiverein hat an der Isen schon seit vielen Jahren ein Fischereirecht gepachtet. Es liegt an der Isen und beginnt an der ehemaligen Brücke bei Marketsmühle und endet rund 100 Meter oberhalb der Brücke bei Moosmühle. Mit dem Tod des Grundstücksbesitzers hat der Verein die Möglichkeit bekommen, dieses Fischereirecht zu kaufen. „Die Erben leben nicht mehr in Deutschland“, sagt Rudolf Ramsauer, der Vorsitzende des Vereins.
Gemeinde kann Kauf nicht unterstützen
150000 Euro muss der Verein für den Kauf des Fischereirechtes aufbringen. 60000 Euro kann er an Eigenmittel dazusteuern. „Wir waren mit dem Grundeigentümer schon immer in Kontakt“, so Ramsauer. Zudem hat der Verein ein Darlehen über 70000 Euro aufgenommen. Mit dem Zuschussantrag hoffen die Fischer, dass die Gemeinde 20000 Euro beisteuert.
Daraus wird aber erst einmal nichts: 2015 hat der Marktgemeinderat nach intensiven Beratungen die Richtlinien zur Vereinsförderung verabschiedet. Dort wird unter anderem festgelegt, in welcher Höhe und bei welchen Maßnahmen Vereine von der Gemeinde unterstützt werden. Da gibt es beispielsweise Zuschüsse für den Bau oder die Sanierung von Sportanlagen. Unterstützt wird auch die „Anschaffung technischer Ausstattungen von für den Vereinszweck notwendigen Einrichtungen“.
Keinen Zuschuss gibt es dagegen für die Kosten für Grunderwerb. Und die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass der Kauf eines Fischereirechtes darunter fällt. Zudem hat der Fischereiverein den korrekten Weg für einen Zuschuss nicht eingehalten, der besagt, dass ein Zuschuss erst beantragt und genehmigt werden muss, bevor mit der entsprechenden Maßnahme begonnen werden darf. Sprich im Fall des Fischereivereins, das Fischereirecht gekauft werden darf.
Bürgermeister Thomas Einwang (Wahlvorschlag Ranoldsberg) machte zu Beginn der Diskussion noch einmal deutlich, dass die Richtlinien, die der Marktgemeinderat beschlossen hat, grundsätzlich als Grundlage für Entscheidungen dieser Art dienen sollten. Er räumte aber auch ein, dass der Gemeinderat im Einzelfall die Möglichkeit hat, von den geltenden Richtlinien abzuweichen. Der Bürgermeister mahnte im gleichen Atemzug, dies genau abzuwägen, da sonst die Richtlinien keinen Sinn mehr machen würden.
Dessen waren sich die Gemeinderatsmitglieder durchaus bewusst, dennoch waren sie bestrebt, einen anderen Weg aufzuzeigen. So betonte Dritte Bürgermeisterin Maria Vitzthum (CSU/FWB), dass der Fischereiverein auch in der Jugendförderung aktiv ist und viel für den Gewässerunterhalt tue. Dazu sagte der Vorsitzende des Fischereivereins, Rudolf Ramsauer, dass sie unter anderem jedes Jahr im Frühjahr die Ufer ihres Fischwassers reinigen. Zudem kümmern sie sich, nach den Vorgaben des Landratsamtes, darum, dass an der Isen Jahr für Jahr die passenden Fische eingesetzt werden.
Manfred Kroha (CSU/FWB) meinte auch, dass es nicht zielführend sei, die Richtlinien aufzuweichen. Juristisch spitzfindig fragte er nach, ob das Fischereirecht als „Recht“ erworben werde oder ob die entsprechenden Flächen erworben werden. Wenn das Recht erworben werde, dann könnte man es ja als die „Anschaffung technischer Ausstattung“ sehen. Das verneinte allerdings Bürgermeister Einwang.
Finanzspritze als „Leihgabe“ sehen
Markus Sengmüller (Wahlvorschlag Ranoldsberg) sah die finanzielle Unterstützung wie eine Leihgabe. Wenn der Verein das Fischereirecht wieder verkaufe, dann könne er das Geld auch der Gemeinde wieder zurückgeben. Manfred Rott (Wahlvorschlag Ranoldsberg) ergänzte, dass der Kaufpreis praktisch ein Schnäppchen sei, da es dem verstorbenen Eigentümer darum ging, den Buchbacher Fischern das Fischereirecht zukommen zu lassen.
„Münchner Fischereivereine würden ein Vielfaches bezahlen“, so Rott. Auch Josef Genzinger (Umlandliste Buchbach) bekräftigte seine Unterstützung und konnte sich einen Seitenhieb nicht verkneifen: „Der TSV bekommt immer Geld von der Gemeinde“. Das wollte Bürgermeister Einwang so nicht stehen lassen. Er versicherte, dass der TSV sich nur an die Richtlinien halte.
Letztlich lehnte der Marktgemeinderat den Zuschussantrag des Fischereinvereins einstimmig ab, gab dem Verein aber einen Fingerzeig, wie es anders gehen könnte: „Dem Verein bleibt es freigestellt, einen abgeänderten Antrag zu stellen.“