Schleuser bricht Flucht vor Polizei mitten auf der A94 ab

von Redaktion

Strafkammer am Landgericht Traunstein verhängt drei Jahre und neun Monate Haft

Traunstein/Altötting – Die risikoreiche Flucht eines Schleusers vor der Polizei im Landkreis Altötting mit Stopp des Fahrzeugs mitten auf der Autobahn A94 endete glimpflich – allerdings nicht für den Menschenschmuggler.

Die Neunte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller verhängte gegen einen 34-Jährigen aus Georgien drei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe. Strafschärfend wirkte sich vor allem die „abstrakte Gefährlichkeit“ der Fahrt mit sieben illegalen Flüchtlingen aus der Türkei, darunter drei Kinder, im Wagen aus.

Der 34-Jährige stand bei der Tour von Wien nach Bayern unter Einfluss von Drogen. Der Pkw Audi Q7 geriet in den ersten Stunden des 20. September 2023 auf der Bundesstraße B12 ins Visier von Schleierfahndern. Sie folgten dem in Schlangenlinien fahrenden Wagen mit rumänischem Kennzeichen weiter auf die Autobahn A94. Das Anhaltesignal „Polizei – bitte folgen“ ignorierte der Angeklagte und trat auf das Gaspedal. Vor der Ausfahrt Altötting unternahm die Streife einen neuerlichen Versuch. Dass der Georgier laut Anklage von Staatsanwältin Marion Schuller daraufhin auf bis zu 160 Stundenkilometer beschleunigt und urplötzlich gebremst haben sollte, bestätigte sich in der Beweisaufnahme nicht. Im Urteil ging die Kammer von Tempo 80 beim Bremsen auf der zweiten Autobahnspur aus. Nachfolgende Fahrzeuge konnten rechtzeitig reagieren – auch weil ein Lkw-Fahrer geistesgegenwärtig mittig auf der Fahrbahn stehen geblieben war und die Warnblinkanlage einschaltet hatte.

Der 34-Jährige war zwischenzeitlich zu Fuß über die Leitplanken und die Gegenfahrbahn Richtung Passau in Richtung Inn abgehauen, konnte aber wenig später dingfest gemacht werden. Wie sich danach zeigte, war keiner der Illegalen in dem Schleuserauto angegurtet.

Im Urteil gelangte die Neunte Strafkammer „nur noch“ zu einem „lebensgefährdenden Einschleusen“ und einer Fahrt unter Einfluss von Suchtmitteln.

Nach Worten von Vorsitzender Richterin Barbara Miller waren konkrete Gefährdungen und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen nicht nachweisbar.

Nachfolgende Verkehrsteilnehmer hätten problemlos abbremsen können – zum Glück aller, hätte doch durch das Verhalten des Angeklagten theoretisch viel passieren können. kd

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