Gericht untersagt Drohneneinsatz

Eine mit einer Kamera bestückte Drohne am Himmel. Foto dpa

Eine mit einer Kamera bestückte Drohne am Himmel. Foto dpa

Die Stadt Neumarkt-St. Veit wollte mit Drohnen die genaue Größe von Häusern ermitteln. Ein Anwohner hatte dagegen Beschwerde eingelegt – jetzt liegt das Urteil vor.

von Josef Enzinger

Neumarkt-St. Veit – Der Einsatz von Drohnen, um damit die Geschossflächenzahl von Häusern zu ermitteln, ist rechtswidrig. Mit Beschluss vom 15. Februar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Beschwerde der Stadt Neumarkt-St. Veit zurückgewiesen und den Einsatz von Drohnen zur Ermit

Mittwoch, 5. November 2025

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