Traunstein/Mühldorf – Mit drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz kam ein 53-Jähriger aus Bosnien und Herzegowina kürzlich vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein besser als in der ersten Verhandlung davon. Im Juli 2023 hatte die Neunte Strafkammer auf fünfeinhalb Jahre Haft erkannt. Der Angeklagte war bereit, das Urteil zu akzeptieren, während sich die Staatsanwaltschaft noch nicht zu einem eventuellen Rechtsmittel äußerte.
Der 53-Jährige hatte damals zusammen mit einem Beifahrer bei einer Kontrolle von Schleierfahndern auf der Autobahn A94 bei Heldenstein gefährliche Fracht an Bord seines Pkw Volvo V60 mit Karlsruher Kennzeichen. Das Fahrzeug war am 18. November 2022 in der Mittagszeit von Österreich nach Deutschland eingereist. Schleierfahnder stoppten den Wagen und entdeckten prompt das Schmuggelversteck.
Darin tauchte eine ganze Litanei an Einzelteilen von Kriegswaffen der Marke Zastava auf – vier Läufe Kaliber 7,62 x 39 mit den zugehörigen Verschlussköpfen, Verschlussträgern, Gehäusedeckeln, Verschlussfedern und Magazinen. Nur zerlegt hatten die Waffen alle verstaut werden können.
Alle unterlagen gemäß Gutachten eines Sachverständigen im ersten Prozess dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Weiterhin waren in dem Versteck drei Patronen Leuchtspurmunition, eine Patrone eines Hartkern-Brandgeschosses sowie 117 Patronen Munition verstaut. Der geplante Abnehmer der Waffen konnte nie ermittelt werden.
Gegen den jüngeren Angeklagten verhängte das Erstgericht wegen Beihilfe eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Der 36-Jährige nahm das Urteil damals an.
Die Strafe des 53-Jährigen wegen vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen sowie wegen vorsätzlichen unerlaubten „Verbringens von Munition in das Bundesgebiet“, jeweils gewerbsmäßig begangen, wurde im Juli 2023 hingegen nicht rechtskräftig. Der Angeklagte zog in Revision. Der Bundesgerichtshof forderte dann, eine andere Kammer am Landgericht Traunstein solle die Höhe der Strafe nochmals überprüfen. Dem trug die Zweite Strafkammer Rechnung.kd