Neumarkt-St. Veit – Bereits im November 2023 hatte die Stadt Neumarkt-St. Veit den Zuwendungsbescheid zur Förderung zum vollständigen Glasfaserausbau des Stadtgebiets durch das Bundesförderprogramm Gigabit-Richtlinie 2.0 erhalten.
Die vorläufige Höhe beläuft sich auf insgesamt rund 5,08 Millionen Euro. Dies entspricht circa 60 Prozent der geschätzten Gesamtsumme in Höhe von 8,46 Millionen Euro. 529 Adressen sollen mit diesen Mitteln Anschluss an noch schnelleres Internet erhalten.
Kofinanzierung durch
den Freistatt Bayern
Nun folgt der nächste Schritt zur Kofinanzierung durch den Freistatt Bayern, um 30 Prozent der tatsächlichen Kosten abgreifen zu können. Dazu wurde am 26. Januar 2024 vonseiten der Stadt das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren als nächster Schritt eröffnet. Die Stadt Neumarkt wird durch das Beratungsbüro Corwese und der Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsberatungsgesellschaft Rödl & Partner betreut.
„Aufgrund der Höhe der wirtschaftlichen Deckungslücke müssen wir eine europaweite Ausschreibung machen“, erklärte Erwin Baumgartner dem Stadtrat. Diese Ausschreibung findet als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb statt, der bis zum 1. März 2024 läuft. Dabei werden im ersten Schritt die Eignung der Bewerber anhand festgelegten Eignungskriterien geprüft.
Für das Verhandlungsverfahren wurde nach Auskunft der Verwaltung eine Obergrenze von acht Millionen Euro festgelegt, um einen eventuellen vorzeitigen Ausstieg aus dem Verfahren zu ermöglichen. Das befugt die Stadt, gegebenenfalls bei einer Unwirtschaftlichkeit der Angebote, die Ausschreibung ab dieser Obergrenze aufzuheben. „Dies ist aber nur eine Option und muss nicht durchgesetzt werden“, betonte Erwin Baumgartner.
Die Stadt kommt damit dem Vorschlag der Firma Corwese nach, die aufgrund der rückläufigen Baupreise eine Obergrenze von diesen acht Millionen Euro empfohlen hatte. Die Stadt Neumarkt-St. Veit hat sich in dem Verfahren dazu entschieden, das komplette Stadtgebiet auszuschreiben.
Zum Schluss wurden noch die Fragen von den Stadträten beantwortet. Ulrich Geltinger (SPD) wollte wissen, ob die 30 Prozent Förderung an Bedingungen gebunden sei und ob die Stadt diese Förderung auch tatsächlich erhalte. Thomas Menzel, Geschäftsführer der Verwaltungsgemeinschaft und Stadtkämmerer), bestätigte, dass man diese nach ganz klaren Richtlinien der Bayerischen Regierung abrufen könne und auch alle Kriterien erfüllt sein müssen, um diese überhaupt sicher abrufen zu können.
Dabei bestätigt er auch de, Grünen-Stadtrat Thomas Döring, dass die Zuschüsse im Zeitraum der nächsten fünf Jahre abgerufen werden können. Er berief sich dabei auf Erfahrungswerte, denn solange seien in der Vergangenheit die Bescheide gültig gewesen.
Peter Gruber (CSU) wollte noch wissen: „Sind das Standardtöpfe, aus denen wir unsere Zuschüsse erhalten?“ In diesem Punkt nahm Menzel Bezug zur Aussage von Bürgermeister Erwin Baumgartner: Die Stadt habe riesiges Glück gehabt bei der Zuteilung der Zuschüsse. Nicht allen Gemeinden sei dieses Glück zuteil geworden.