Beschränkung kommt

von Redaktion

Die Parkmöglichkeiten an der Bubinger Straße in Neumarkt-St. Veit sorgen immer wieder für böses Blut. Sportler oder Zuschauer finden keine Parkplätze, weil dort Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile abgestellt werden. Diesem Problem möchten jetzt Stadt und Verein zu Leibe rücken.

Neumarkt-St. Veit – „Einen Versuch ist es wert“, meinte Peter Gruber (CSU) am Ende. Er meint damit die Widmung der Flächen entlang der Bubinger Straße als Parkplatz, wobei die Parkzeit auf vier Stunden begrenzt werden soll. Damit möchte die Stadt die Dauerparker von diesen Parkflächen vertreiben, sodass Aktive und Zuschauer des TSV Neumarkt-St. Veit dort auch parken können.

Dauerparker
blockieren Fläche

Der TSV liege ihm in dieser Sache schon lange in den Ohren, berichtete Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) im Bau- und Umweltausschuss. Gemeint ist zum einen der Streifen an der rechten Seite der Bubinger Straße in Richtung Birkenstraße. Diese Fläche gehört der Stadt, wurde im vergangenen Jahr mit Bäumen bepflanzt und kann ausschließlich von Pkw zum Parken genutzt werden. Bisher allerdings unbegrenzt. Die asphaltierte Fläche auf der linken Seite wird immer wieder von Lastwagen, Wohnmobilen oder Wohnwagen und Anhängern als Dauerparkplatz missbraucht. Der Stadt seien hier aber die Hände gebunden, sagte Bürgermeister Baumgartner, da diese Fläche dem TSV Neumarkt-St. Veit gehöre.

Mit Umwidmung kann
die Stadt eingreifen

Bei der jährlichen Verkehrsschau mit der Polizei wurde auch dieser Bereich genauer unter die Lupe genommen. Zusammen mit dem TSV habe man sich verständigt, dass der Bereich in eine „öffentliche Fläche für einen Parkplatz“ umgewidmet werden soll. „Dann können wir als Kommune dort auch etwas tun“, erläuterte der Bürgermeister. Gleichzeitig soll auf dem gesamten Parkplatz mit den entsprechenden Schildern angeordnet werden, dass das Parken von Montag bis Freitag (werktags) und von 8 bis 18 Uhr jeweils nur vier Stunden erlaubt ist.

Auf der linken Seite entlang der Sportanlagen soll ebenfalls die Parkdauer auf vier Stunden beschränkt werden. „Für das Abendtraining und den Spielbetrieb an den Wochenenden sollten damit zukünftig wieder mehr Parkplätze zur Verfügung stehen“, ist die Stadtverwaltung überzeugt.

Ludwig Spirkl (SPD) wollte wissen, ob man die Parkzeit nicht einfach so einschränken kann, dass keine Dauerparker erlaubt sind. Das sei aber, so Baumgartner, nicht möglich. Monika Eisenreich (UWG) erinnerte daran, dass man, wenn man diese Schilder aufstellt, die Beschränkungen auch kontrollieren müsse. Das bestätigte Bürgermeister Baumgartner und versicherte, dass man dann für diesen Bereich auch die kommunale Verkehrsüberwachung aktivieren müsse.

Parkzeitbeschränkung
auf beiden Seiten

Gleichzeitig meinte Baumgartner, dass man die Parkzeitdauer auch variieren könne. Dazu merkte allerdings Michael Lächele (UWG) an, dass die Parkzeit auf beiden Seiten der Bubinger Straße gleich sein sollte. Dann werde nicht wegen einer möglichen Ungleichbehandlung geschimpft. „Und die Dauerparker hätten wir trotzdem weg.“ Dem schloss sich auch Peter Gruber (CSU) an. Zudem wollte er noch einmal geklärt wissen, dass mit dieser Beschilderung am Samstag und Sonntag ohne Beschränkung geparkt werden kann. Das bekräftigte Bürgermeister Baumgartner.

Artikel 1 von 11