Töging – „Umsonst ist nur der Tod, und der kostet das Leben“, so sagt es ein altes Sprichwort – immer dann zu hören, wenn Preise kräftig steigen. So wie jetzt in Töging, denn die Stadt wird die Friedhofsgebühren spürbar anheben.
„Mir ist schon klar, dass man sich mit so einer Erhöhung keine Freunde macht“, gestand Bürgermeister Dr. Tobias Windhorst gleich zu Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Hauptausschusses. Unumgänglich sei die Erhöhung aber auf jeden Fall und, so der Bürgermeister, man werde auch nach der jetzt beschlossenen Anhebung der Gebühren ein Defizit einfahren.
Die Stadt Töging hatte seit dem Jahr 2017 keine Erhöhung der Friedhofsgebühren mehr vorgenommen. Das führte dazu, dass die Kosten für das Bestattungswesen in Töging nur zu 46 Prozent durch die Gebühren gedeckt waren. Den Rest musste die Stadt finanzieren, was eigentlich nicht zulässig ist: ebenso wie die Wasserversorgung oder die Abwasserentsorgung muss auch das Bestattungswesen eigentlich kostendeckend arbeiten. Weil der Friedhof aber auch als öffentliche Fläche mit Parkcharakter gilt, gibt es für die Stadt einen gewissen Spielraum – der allerdings, so machte es Kämmerer Florian Friedlmeier deutlich, nicht „überreizt“ werden sollte.
Die Stadt Töging hatte mit einem Fachbüro die Friedhofsgebühren untersucht, das Ergebnis war eindeutig: „Unsere Friedhofsgebühren sind derzeit deutlich zu niedrig angesetzt.“ Würde man den gewünschten Deckungsgrad von 100 Prozent bei den Gebühren erreichen wollen, dann würde aber beispielsweise ein Einzelgrab, das derzeit pro Jahr 45 Euro kostet, 137 Euro kosten müssen, eine Steigerung von 205 Prozent. Beim Familiengrab wird das noch deutlicher, statt 55 Euro jährlich würden dann 195 Euro fällig, eine Steigerung von 255 Prozent. Den Spitzenplatz bei der prozentualen Verteuerung würde der anonymen Urnenbestattung zukommen: von 25 Euro jährlich auf 105 Euro, das wären dann satte 324 Prozent. Der bayerische kommunale Prüfungsverband hat Töging bereits im vergangenen Herbst dazu aufgefordert, einen angemessenen Kostendeckungsgrad anzustreben. Im Jahr 2023 lag das Friedhofsdefizit bei 156526 Euro.
Was aber ist angemessen? Um diese Frage gab es im Ausschuss ein längeres Feilschen, denn zu viel zumuten will man den Hinterbliebenen nicht.
Am Ende stand dann nach langen Diskussionen und dem gemeinsam erklärten Ziel, die Friedhofsgebühren aus dem nächsten Kommunalwahlkampf herauszuhalten, ein Beschlussvorschlag: Die Gebühren sollten zum 1. April so angehoben werden, dass eine Kostendeckung von 45 Prozent erreicht wird. Zum 1. April 2026 soll dann eine weitere Erhöhung erfolgen, die dann eine Kostendeckung auf 55 Prozent gewährleistet. Die Kosten für ein Einzelgrab steigen daher von derzeit 45 Euro zum 1. April auf 61 Euro und 2026 dann nochmals auf 75 Euro jährlich.
Der Beschluss im Hauptausschuss fiel mit 9:1 Stimmen. krb