Großer Frust nach Internet-Kauf

von Redaktion

24,83 Euro – so viel sollte die Halskette kosten, die sich Margaretha Bauriedl im Internet kaufen wollte. Auf der Plattform „DealBird“ war sie fündig geworden. Den Bezahlvorgang hat sie zwar nicht abgeschlossen, die Kette wurde dennoch geliefert. Die Probleme begannen.

Lohkirchen – Eine schöne, bunte Halskette sollte es sein. „Für mein Sommer-Outfit“, erklärt Margaretha Bauriedl (78) ihre Suche im Internet, die schon fast fünf Monate zurückliegt. Beim Stöbern im Internet ist sie dann tatsächlich fündig geworden. Auf „DealBird“, einem digitalen Marktplatz für Insolvenzwaren.

„Leider hatte die Kette, die mir am besten gefallen hat, einen Vermerk ‚ausverkauft‘. Ich habe sie trotzdem angeklickt – und da wurde dann Paypal als Zahlungsmöglichkeit gezeigt. Ich konnte mich aber nicht weiterleiten lassen, sodass ich enttäuscht raus aus dem Programm bin“, schildert Bauriedl den Hergang Ende Oktober vergangenen Jahres.

Nicht bestellt und
trotzdem geliefert

Umso überraschter war sie, als die Kette dennoch geliefert wurde. Ohne Rechnung. „Ich habe dann versucht, meine Bestellung aufzurufen, um die Rechnung wegen der Zahlung auszudrucken.“ Doch die Bestellung sei nirgends dokumentiert, auch nicht auf dem eigens angelegten Konto. „Danach habe ich diese Sache komplett vergessen.“

Bis zum 17. Januar. An diesem Tag flattert ein Inkassoauftrag der „Coeo Inkasso GmbH“ aus Dormagen ins Haus, laut Schreiben beauftragt von einer Firma „Ratepay GmbH“ aus Berlin. Insgesamt 62,31 Euro, inklusive Verzugszinsen und Auslagenpauschale, will Coeo eintreiben. Im Brief wird eine „CUMO GmbH“ erwähnt, bei der Bauriedl eine Bestellung vorgenommen haben soll, und der Bezahldienst „Paypal“.

Natürlich sei sie bereit gewesen, die Kette zu bezahlen. „Ich bin aber nicht einverstanden mit den Mahnkosten, denn ein Inkassobüro wird erst dann beauftragt, wenn ich die Rechnung und danach die Mahnung zur Zahlung nicht beachte“, hat sie an das Inkasso-Büro geschrieben. Sie habe aber nie eine Rechnung erhalten.

Es folgte ein weiteres Schreiben des Inkasso-Büros, in welchem die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens angedroht wird, wenn sie nicht „umgehend“ der Gesamtforderung von 62,37 Euro nachkäme. Man habe die Lohkirchenerin regelmäßig zur Zahlung aufgefordert. Bisherige Kontaktversuche per Brief, E-Mail, SMS sowie Telefon seien jedoch gescheitert.

Bauriedl bleibt hartnäckig. Sie versichert in einer weiteren E-Mail, dass sie weder telefonisch noch per E-Mail kontaktiert worden sei. „Eine SMS konnte ich nicht erhalten, da meine Handynummer nicht bekannt ist!“, schreibt sie dem Inkasso-Büro am 27. Januar. Sie überweist den Betrag für die Kette. Die Mahngebühren verweigert sie, da sie weder Rechnung noch Mahnung erhalten hatte.

Nach knapp zwei Wochen meldet sich das Inkasso-Unternehmen erneut. Diesmal sind dem Schreiben angebliche Mahnungs- und Rechnungskopien der Auftraggeberin, die Firma Ratepay, beigefügt. Alle Erinnerungen seien an die E-Mail-Adresse versendet worden, „von welcher Sie uns ebenfalls kontaktiert haben“. E-Mails kämen aber als unzustellbar zurück. Immerhin bestätigt das Inkasso-Unternehmen die Zahlung von 24,83 Euro, verweist auf die noch offene Forderung von 37,60 Euro. Bei der Durchsicht der Dokumente wird der 78-Jährigen dann klar, warum sie bislang keine Post erhalten hat: Die E-Mail-Adresse in all diesen Dokumenten stimmt nicht mit ihrer Adresse überein. Ein „r“ ist zu viel.

Inkasso-Büro droht
mit Mahnverfahren

Damit konfrontiert, behauptet das Serviceteam von Ratepay, dass Bauriedl selbst eine falsche E-Mail-Adresse übermittelt habe. Bauriedl schiebt die Verantwortung jedoch auf „Dealbird“. Dort habe sie die richtige hinterlassen, beteuert sie. Nach einigem Hin und Her bietet ihr Coeo einen Vergleich an. 18 Euro, und das Inkasso-Verfahren würde als beendet erklärt werden. Darauf hat sich Bauriedl dann eingelassen. „Nicht weil Sie und Ihr Auftraggeber im Recht sind, sondern weil mir das alles zum Hals heraushängt“, hat sie der Inkasso-Firma geschrieben. Die Versuche zur Einschüchterung durch Schuldzuweisungen und falsche Behauptungen seien gescheitert, erklärt sie. Sie unterstellt der Ratepay GmbH, dass sie mit Absicht falsche E-Mail-Adressen verwendet, um zu gewährleisten, dass Rechnung und Mahnung den Käufer nicht erreichen, um in der Folge die Weiterleitung der Akte an das Inkasso-Büro zu veranlassen.

In ihrer Vermutung sieht sie sich durch zahlreiche Berichte im Internet bestätigt. Etwa auf der Bewertungsplattform „Trustedshops.de“. „Totale Abzocke“ heißt es an einer Stelle. „Betrüger und Diebe“ an einer anderen: „Ratepay behaupten Rechnung und Mahnung per E-Mail versendet zu haben. Lüge! Coen Inkasso wird eingeschaltet und verlangt irrwitzige Spesen! Jenseits 200 %.“ Oder: „Dies ist wohl deren Geschäftsmodell: Immer mit der Begründung, die Mailadresse sei falsch angegeben worden.“ Insgesamt fallen die Bewertungen „mangelhaft“ aus. Von fünf möglichen Sternen wird Ratepay mit 1,1 bewertet.

Zu dieser Bewertung sagt Ratepay auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen, dass man in den meisten Fällen für den Kunden nur in Erscheinung trete, wenn eine Zahlungsaufforderung beziehungsweise Mahnung vorliegt. „Bei problemlosen Zahlungsprozessen nimmt der Kunde unsere Marke folglich kaum wahr und wird daher wahrscheinlich keine positive Bewertung abgeben. Wir verweisen daher darauf, dass Bewertungsplattformen wie Trustpilot in unserem Fall ein sehr selektives Bild wiedergeben.“

Bauriedl kann nur
den Kopf schütteln

Konkret zum Fall von Margaretha Bauriedl angesprochen, erneuert Ratepay, „dass tatsächlich eine nicht-korrekte E-Mail-Adresse angegeben wurde“. Das Team prüfe derzeit, ob die Dame trotzdem die Inkassogebühr zurückerstattet bekommt.

Ferner erklärt die Firma darauf, dass man für die sorgfältigen und richtigen Bearbeitungen von Kunden-Transaktionen auf eine korrekte Angabe der Kundendaten angewiesen sei. „Fehler bei Eingaben können vorkommen. In diesem Fall empfehlen wir betroffenen Kunden, in Kontakt mit unserem Kundendienst zu treten, um den Fall schnell aufzuklären.“

Bauriedl kann nur den Kopf schütteln: „Nein. Die E-Mail-Adresse habe ich korrekt hinterlegt.“ Mit Anschrift. „Es hätte mir also nichts genützt, eine falsche E-Mail-Adresse zu hinterlegen.“

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