Oberneukirchen – Im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung ging es bei drei Tagesordnungspunkten um die Aktualisierung des Straßen- und Wegeverzeichnisses im Ortsbereich von Aign und Mayerhof. Im Detail geht es um die Straßen bei „Aign“ zwischen den zwei Anwesen und um die Straße Richtung Reichwinkl und die Straße Richtung Mayerhof. Straßen müssen umbenannt oder abgestuft werden, wenn sie bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllen. Bereits geteerte Straßen werden oder sind Gemeindeverbindungsstraßen und bleiben auch so.
Die Änderungen sind mit dem Amt für Ländliche Entwicklung abgesprochen, aber man weiß nicht, wann es mit der Flurbereinigung weitergeht.
Als erstes wurde die Abstufung der Zufahrt zwischen der Reichwinklstraße und dem Ortsteil Aign von der Gemeindeverbindungs-straße zum öffentlichen Feld- und Waldweg vorgestellt. Die Zufahrt von der Reichwinklstraße zum Ortsteil Aign wird nach Beschaffenheit und Verkehrsbedeutung auf einen öffentlichen „Feld- und Waldweg“ abgestuft. Diese Zufahrt war bisher Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße „Aignstraße“. Der Weg bekommt die Bezeichnung „Zufahrt nach Aign“, hat eine Länge von 215 Metern und die Baulastträger werden die Eigentümer der anliegenden Grundstücke.
Nun ging es um die Eingliederung und den neuen Verlauf der bisherigen Gemeindeverbindungsstraße „Eckinger Straße“ zur Gemeindeverbindungsstraße „Aignstraße“.
Die bisherige „Eckinger Straße“ wird mit dem verbleibenden Teilstück, nach den Abstufungen des östlichen und westlichen Teils, der „Aignstraße“ hinzugefügt. Die „Aignstraße“ verläuft dann von der Einmündung in Flurnummer 896 bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von der Reichwinklstraße zur Staatsstraße 2355“, und hat eine Länge von 0,210 km.
Als letzte Änderung wurde die Widmung einer neuen Gemeindeverbindungsstraße „Zufahrt nach Mayerhof“ (bisheriges Teilstück der „Aignstraße“) besprochen.
Der bisherige Teil der Gemeindeverbindungsstraße „Aignstraße“, der westlich von der Reichwinklstraße zum Ortsteil Mayerhof verläuft und durch das Amt für Ländliche Entwicklung als Hofzufahrt begradigt und ausgebaut wurde, soll als neue Gemeindeverbindungsstraße die Bezeichnung „Zufahrt nach Mayerhof“ bekommen.
Die Vermessungen und Eintragungen in die Flurkarte sind bisher leider nicht erfolgt. Laut telefonischer Auskunft von Herrn Widl, Amt für Ländliche Entwicklung vom 20. Februar, können die Gemeinden Berichtigungen in den Verzeichnissen anhand von Luftbildern und den damaligen Vereinbarungen mit den Anliegern vornehmen. Nach einer kurzen Diskussion gab es keine Einwände gegen die Änderungen im Straßen- und Wegeverzeichnis und sämtliche Beschlüsse dazu fielen einstimmig.
Beim Tagesordnungspunkt Informationen hatte die Bürgermeisterin Anna Meier zum Thema Breitbandausbau (erfolgt nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie – BayGibitR) für einige Betroffene keine gute Nachricht. So werden alle Grundstückseigentümer in der Linden-, Ahorn- und Buchenstraße, die aktuell kein Schreiben von der Telekom wegen eines Breitbandausbaus erhalten haben, jetzt auch nicht bei der dritten Ausbauphase dabei sein. Laut Aussage von der Telekom haben diese Haushalte bereits eine Versorgung von über 100 MBit und fallen deshalb nach den derzeitigen Richtlinien raus. mit