Traunstein/Schwindegg – Auf unbestimmte Zeit muss ein krankheitsbedingt schuldunfähiger 53-Jähriger aus Schwindegg in einer psychiatrischen Fachklinik behandelt werden. Die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune ordnete kürzlich die Unterbringung des Beschuldigten an.
Das hatten auch Staatsanwältin Lena Scheibl und Verteidigerin Gabriele Sachse aus Rosenheim beantragt. Sogar der weitgehend geständige Mann selbst sah ein, dass er noch behandelt werden muss, ehe die Maßregel zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der 53-Jährige konnte für seine schwerwiegenden Taten, darunter versuchte schwere Brandstiftung in seinem Elternhaus mit einem brennenden Benzinkanister, wegen seiner Krankheit, gepaart mit dem Konsum von Drogen und Alkohol, nicht bestraft werden.
Gefahr für die Allgemeinheit
Das stand in dem Sicherungsverfahren von vorneherein fest. Ein psychiatrischer Sachverständiger untermauerte das per Gutachten und attestierte völlig aufgehobene Schuldfähigkeit bei den Taten, eine hohe Wiederholungsgefahr für vergleichbare Delikte und damit eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Relativ geringfügig war noch das Eintreten einer Tür am 19. Juli 2023 in einem Mehrparteienhaus in Schwindegg. Das zerstörte Schloss kostete rund 300 Euro. Lebensgefährliche Folgen hätte jedoch ein nächtlicher Vorfall am 21. Juli 2023 in seinem Elternhaus haben können.
Gegen 22.40 Uhr schlug der geistig verwirrte, betrunkene Mann mit einem zackig und scharf geschliffenen Beil die Terrassentür und ein Rollo ein. Dann schleuderte er einen gefüllten Benzinkanister und brennender Lunte einige Meter in das Wohnzimmer. Der Bewohner hatte großes Glück. Er konnte die Brandbombe ergreifen und ins Freie werfen. Draußen brannte der Behälter aus.
Der Geschädigte erlitt eine leichte Rauchvergiftung, eine Schürfwunde am Bein und eine Brandblase am Oberarm. Der Brandschaden war unwesentlich. Danach leistete sich der 53-Jährige eine Trunkenheitsfahrt mit seinem Pkw Mercedes. Er fuhr zu einem Mitglied seiner Familie. Der Zeuge steuerte das Auto und den Mann als Beifahrer zu dessen Wohnadresse zurück.
Beamte der Zentralen Ergänzungsdienste Traunstein fanden den Beschuldigten um 23.38 Uhr auf dem Beifahrersitz des Mercedes vor. Er empfing die Polizei ziemlich aggressiv und beleidigend. Als dem 53-Jährigen die vorläufige Festnahme erklärt werden sollte, wurde dieser noch wütender und warf eine Glasflasche in Richtung der Polizisten. Alle konnten rechtzeitig ausweichen.
Zimmerbrand durch Glück verhindert
Kollegen aus Mühldorf übernahmen damals den Beschuldigten, der gegen 1.28 Uhr immer noch 1,46 Promille Alkohol im Blut hatte. In seiner Wohnung fanden Ermittler einen Elektroschocker, ein Nun-Chaku, also ein Würgeholz, sowie einen selbst gebastelten Molotowcocktail, allesamt verbotene Waffen. Im Schlafzimmer wuchs zudem eine Marihuanapflanze.
Die Siebte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Christina Braune hörte in dem dreitägigen Sicherungsverfahren zahlreiche Polizeizeugen sowie einen Brandsachverständigen aus München an. Dieser schilderte die „erhebliche Gefährlichkeit“ des Brandangriffs, nicht zuletzt wegen einer Holzdecke in dem Wohnzimmer. Eine schlagartige Verbrennung des Benzins hätte massive Folgen nach sich ziehen können, zum Beispiel das Schmelzen des Plastikbehälters, giftige Rauchgase und einen Zimmerbrand.