Traunstein/Töging – Für den angeblichen Haupttäter, der einem 31-Jährigen am 27. November 2022 bei einem Streit nachts in Töging drei lebensbedrohliche Messerstiche versetzt haben soll, forderte Staatsanwältin Sabine Krotky kürzlich vor der Ersten Traunsteiner Jugendkammer eine Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.
Der Opferanwalt schloss sich an, während die Verteidiger auf Freispruch mangels Beweisen plädierten. Das Urteil gegen die insgesamt drei Angeklagten wird das Gericht mit Vorsitzender Richterin Heike Will am Mittwoch, 27. März, um 14 Uhr verkünden.
Die inzwischen 22, 17 und 18 Jahre alten Syrer aus Burgkirchen und Altötting hatten in dem Prozess wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung geschwiegen.
Laut Anklage wollten zwei 31 und 32 Jahre alte Männer nach dem Besuch im Lokal „Silo“ an jenem Morgen gegen 5 Uhr mit ihrer Begleiterin zu ihrem Taxi gehen. Eine Männergruppe, unter ihnen die Angeklagten, kam ihnen entgegen. Jemand beleidigte die Frau mit sexistischen Worten. Darüber entbrannte ein Streit, der in Schlägen mündete. Der 32-Jährige trug eine blutende Nase, Prellungen und Schmerzen davon. Der 31-Jährige wollte dem Freund beistehen. Erst traf ein Schlag seine Lippe. Dann soll der Haupttäter plötzlich dreimal mit einem Butterflymesser zugestochen haben. Zunächst ahnte der 31-Jährige nichts von seinen schweren Verletzungen an Bauch, Brust und Gesäß. Angesichts seines folgenden Blutverlusts schafften ihn die Freunde ins Krankenhaus Mühldorf. In einer Notoperation konnten Ärzte sein Leben retten. Der Rechtsmediziner Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg attestierte eine akut lebensbedrohliche Verletzung einer angestochenen Arterie. Nur der schnellen Reaktion seiner Freunde und der intensivärztlichen Versorgung habe der 31-Jährige sein Leben zu verdanken.
Sabine Krotky erinnerte an die Worte des Sachverständigen, das Opfer könne für jenen Tag ob der raschen Hilfe „einen zweiten Geburtstag in den Kalender eintragen.“ Der 31-Jährige habe lediglich die beleidigte Zeugin in Schutz genommen.
Der heute 22-Jährige sei zur Tatzeit gemäß dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Rainer Huppert aus München wegen Reifeverzögerungen möglicherweise noch einem Jugendlichen gleichzusetzen gewesen, fuhr die Staatsanwältin fort. Bei den anderen sei ebenfalls Jugendstrafrecht anzuwenden.
Zwei der Männer hätten Vorstrafen und eine „immense Rückfallgeschwindigkeit“ gezeigt. Einer sei unter „frischer offener Bewährung“ gestanden.
Opferanwalt Axel Reiter aus Mühldorf argumentierte: „Es war Glück und Zufall, dass mein Mandant gerettet wurde. Er hat dritten Personen zu verdanken, dass er noch am Leben ist. Sonst wäre er tot – aus absolut nichtigem Anlass.“ Der Anwalt hatte „keine Zweifel“ an der Täterschaft des 22-Jährigen. Der Angriff sei hinterhältig und hinterlistig gewesen. Man hätte sogar über Heimtücke diskutieren können, so Reiter.
Zu ganz anderen Ergebnissen gelangten die Verteidiger des 22-Jährigen. Harald Baumgärtl und Dr. Markus Frank aus Rosenheim plädierten auf Freispruch. Dr. Frank sah keine Möglichkeit, dem Mandanten die Messerstiche nachzuweisen.kd