Mühldorf – Im gestrigen Bericht über den Beschluss des Kreistags zum Thema „Arbeitspflicht für Asylbewerber“ waren sowohl die Überschrift auf der ersten überregionalen wie auf der ersten Lokalseite falsch. Richtig ist, dass die Mitglieder des Kreistags beschlossen haben, arbeitsfähigen Personen Arbeitsgelegenheiten anzubieten und bei Ablehnung die Asylbewerberleistungen nach Prüfung des Einzelfalls zu kürzen. Auf Basis der jüngsten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ermittelt der Landkreis nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Gemeinden und gemeinnützigen Trägern weitere Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. hon