Lebensbedrohliche Messerstiche

von Redaktion

Drei Angeklagte vor dem Landgericht Traunstein – Fünf Jahre Haft für Haupttäter

Töging/Traunstein – Gegen den Haupttäter (22), der einem 31-Jährigen am 27. November 2022 bei einem Streit nachts in Töging drei lebensbedrohliche Messerstiche versetzt hatte, verhängte die Erste Jugendkammer am Landgericht Traunstein gestern eine fünfjährige Jugendstrafe, allerdings „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung. Staatsanwältin Sabine Krotky hatte, wie der Opferanwalt, zusätzlich wegen versuchten Totschlags eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten beantragt. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Vorsitzende Richterin Heike Will begründete, der Angeklagte habe zwar „mit bedingtem Tötungsvorsatz“ gehandelt, aber „nicht alles getan, das Ableben herbeizuführen“.

Keine Verantwortung
für Tat übernommen

Die Vorsitzende Richterin merkte an, leider habe der 22-Jährige trotz der guten Beweislage geschwiegen und „keine Verantwortung für sein Handeln übernommen“. Ein Geständnis hätte sich sehr positiv auf die Höhe der Strafe ausgewirkt. In die Freiheitsstrafe des 22-Jährigen bezog die Jugendkammer eine Vorstrafe des Amtsgerichts Mühldorf mit ein. Außerdem muss der Syrer dem 31-Jährigen ein Schmerzensgeld von 15000 Euro bezahlen. Alle künftigen materiellen und immateriellen Schäden sind darin noch nicht enthalten.

Auf der Anklagebank saßen neben dem vielfach vorgeahndeten 22-Jährigen aus Burgkirchen zwei weitere Syrer, inzwischen 17 und 18 Jahre alt, aus Burgkirchen und Neuötting. Den jüngeren Mann sprach die Kammer zulasten der Staatskasse frei, könne doch kein Tatnachweis geführt werden. Zeugen hätten den Mann als „dritte Person“ ohne Beteiligung an dem Geschehen vor der Diskothek „Silo“ beschrieben. Der einschlägig vorbestrafte 18-Jährige erhielt wegen vorsätzlicher Körperverletzung durch einen Faustschlag gegen einen weiteren Geschädigten neun Monate Jugendstrafe – wegen der ungünstigen Sozialprognose ausdrücklich ohne Bewährung.

Zwei 31 und 32 Jahre alte Männer sowie eine Begleiterin wollten nach Besuch der Disco gegen 5 Uhr zusammen zu ihrem etwas abseits wartenden Taxi gehen. Eine Gruppe junger Männer, darunter die Angeklagten, kam ihnen von der anderen Straßenseite entgegen. Jemand beleidigte die Frau sexuell. Es folgte ein Streit. Der 32-jährige Geschädigte erhielt einen Faustschlag auf die Nase. Der 31-Jährige wollte dem Freund helfen. Nach einem Schlag auf die Lippe soll der 22-Jährige unvermittelt und völlig grundlos sein Butterflymesser gezogen und dreimal in Bauch, Brust und Gesäß gestochen haben. Eine Zeugin schrie laut: „Hört auf.“ Da entfernten sich die Angeklagten. Der 31-Jährige bemerkte erst wenig später, dass er massiv blutete. Seine Freunde schafften ihn ins Krankenhaus Mühldorf, wo Ärzte eine sofortige Notoperation vornahmen. Das rettete das Leben des 31-Jährigen, dem in dem Prozess Nebenklagevertreter Axel Reiter aus Mühldorf zur Seite stand.

Die Vorsitzende Richterin hob gestern heraus, mehrere Zeugen hätten die Anwesenheit und die Aktivitäten der Angeklagten bestätigt. Deren Angaben seien glaubwürdig, widerspruchsfrei und stimmig. Darüber hinaus gebe es objektive Beweismittel wie Blutspuren und DNA des 22-Jährigen an der Kleidung des Opfers. Die Täterschaft des Hauptangeklagten stehe zweifelsfrei fest, betonte Frau Will. Außerdem existiere ein weiterer Zeuge, der „sicher kritisch zu beleuchten sei“. Dieser habe jedoch zahlreiche Details geschildert, die er nur von dem 22-Jährigen wissen könne, zum Beispiel, dass das „Butterflymesser“ nie gefunden worden sei, dass „ein paar Mal“ zugestochen wurde und der 22-Jährige „voller Blut“ war. Dazu die Vorsitzende Richterin: „Das sind alles Indizien, dass es das Gespräch zwischen dem 22-Jährigen und dem Zeugen tatsächlich gegeben hat.“

Zur rechtlichen Würdigung merkte Frau Will an, bei den drei Stichen habe der 22-Jährige den Tod „zumindest billigend in Kauf genommen“. Jedoch sei er nach dem Zuruf der Zeugin „Hört auf“ freiwillig von der Tat zurückgetreten. In der Strafzumessung rechnete die Kammer dem 22-Jährigen einiges strafmildernd an, zum Beispiel die relativ gut verheilten Stichverletzungen und die bislang nicht sehr gravierenden psychischen Folgen für den Geschädigten. Die Vorsitzende Richterin wörtlich: „Es ist erstaunlich, wie souverän das Opfer die Verletzungen weggesteckt hat.“ Andererseits sei der 22-Jährige kurz vorher aus einer Untersuchungshaft entlassen worden, habe kürzlich eine Verhandlung gehabt und stehe noch dazu unter offener Bewährung. Die „gefährliche Körperverletzung“ habe er in mehreren Varianten realisiert – mit einem gefährlichen Werkzeug und mit einer das Leben gefährdenden Behandlung.

In der Nähe eines
Tötungsdelikts

Die Tat reiche „in die Nähe eines Tötungsdelikts“: „Dass sie gut ausgegangen ist – dafür können Sie sich bei wem auch immer bedanken.“ Entsprechende Aspekte listete die Vorsitzende auch für den 18-Jährigen auf und fügte hinzu: „Bei Ihnen ist trotz eines Antiaggressionstrainings noch viel Aggression vorhanden.“

Allgemein verwies Frau Will auf „Tendenzen, die aktuell in Deutschland Anlass zu Besorgnis geben“, wie eine gewisse Ausländerfeindlichkeit und Forderungen, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Und weiter: „Aber solche Verfahren mit anlasslosen Provokationen und derartige Verletzungen spielen bestimmten Leuten in die Hände. Überlegen Sie, ob alles nicht sehr unglücklich gelaufen ist.“kd

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