Traunstein/Mühldorf/Regensburg – Mit fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe erntete der 58-jährige Diplompsychologe Bernd W. vom Landgericht Traunstein ein mildes Urteil. Es ist die Strafe für die Entführung eines Mädchens (11) 2014 in Tschechien in einer Kiste, das Aussetzen des gefesselten Opfers an einsamer Stelle, den sexuellen Missbrauch von kleinen Mädchen (4 und 6) in Regensburg 2003 sowie den Besitz von über 20000 kinderpornografischen Bildern.
Die Zweite Jugendkammer mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler begründete, das Gericht müsse sich an die Strafrahmen bei den Tatzeiten halten. Vor zehn beziehungsweise knapp 20 Jahren seien Sexualdelikte deutlich geringer geahndet worden. Der Angeklagte nahm das Urteil an, es ist rechtskräftig.
Staatsanwältin Helena Neumeier forderte sechseinhalb Jahre Gefängnis und sprach vom „Alptraum eines jedes jungen Mädchens, jeder jungen Frau, überwältigt und verschleppt zu werden“. Der Täter habe den Kofferraum seines Autos vorbereitet, das Mädchen angesprochen, von hinten gepackt und in die Kiste gesteckt. Während der Fahrt habe die Kleine auf dem Handy den Notruf gewählt.
Das habe der Angeklagte gehört, gestoppt und ihr das Mobiltelefon abgenommen. Dann habe er die Geschädigte „loswerden wollen“. Nach etwa 30 Kilometer Fahrt habe er das Mädchen an einem einsamen Ort auf dem Bauch abgelegt, Füße und Hände – auf dem Rücken – mit Kabelbindern schmerzhaft gefesselt, den Kopf mit einer Jacke bedeckt allein zurückgelassen.
„Das Kind befand sich in Lebensgefahr.“ Nach fünf Minuten sei das Mädchen aufgestanden und einige Hundert Meter zu einer Straße gehüpft. Ein Autofahrer habe es gerettet.
Als Psychologiestudent an der Universität Regensburg – so die Staatsanwältin weiter – habe der Angeklagte einen Spind besessen. 2013 sei der Inhalt offenbar nicht mehr genutzter Spinde geräumt und versteigert worden. Ein Zeuge habe die 48 CDs und DVDs gekauft. Beim Sichten sei er auf Kinderpornografie gestoßen.
Die Kripo habe beim Auswerten auch Fotos von Kindern in der Baltenstraße in Regensburg entdeckt. Weitere 1639 kinderpornografische Bilddateien aus dem Internet fanden sich im Februar 2015 in einer Wohnung des Angeklagten in Landshut. Er lebte bis Oktober 2015 in Mühldorf und setzte sich dann nach Indien ab.
Verteidiger Dr. Gunther Haberl aus Schwandorf erklärte: In Regensburg hätte sein Mandant wegen des Missbrauchs der Kinder 2003 eine Geldstrafe erhalten, in Tschechien sei die Einstellung des Verfahrens im Raum gestanden.
Viele Punkte seien ungeklärt. Co-Verteidigerin Isabella Komm aus München hielt eine vierjährige Gesamtstrafe für ausreichend. „Unser Mandant wollte fühlen, ob und was er fühlt.“
Die Tat sei nicht geplant gewesen. Er habe sich der Strafverfolgung entziehen und Vorsprung bekommen wollen. Juristisch liege kein Menschenraub vor, allenfalls Freiheitsberaubung und eine Aussetzung. Bei der Straffindung müsse dem Geständnis ein „extremes Gewicht“ zukommen.
Der Angeklagte sagte: „Die Taten waren absolute Grenzüberschreitungen. Das ist eine Sünde, die meinen Namen trägt.“
Nach 20 Minuten Beratung zeigte sich die Richterin verwundert über eine eventuelle Einstellung des Verfahrens in Tschechien: „Das wäre völlig abwegig.“ Die verhängte Strafe wirke niedrig. Das Gericht müsse sich jedoch an die Regeln halten. Alle Taten seien lange her. Heute seien die Strafen härter, „um auch präventiv zu wirken“.
Die Beweislage bei dem Missbrauch in Regensburg und den Kinderpornos sei gut. Der Menschenraub in Tschechien sei hingegen „ein ganz schwieriger Fall“:
Das Geständnis des 58-Jährigen vor diesem rechtlich komplizierten Hintergrund müsse sich lohnen, hob Aßbichler heraus. Es habe eine wesentlich aufwendigere Beweisaufnahme, den Geschädigten weitere Aussagen erspart.
Die Vorsitzende Richterin wandte sich direkt an den 58-Jährigen: „Sie wollten sich ausprobieren, sagen Sie. Sie können alles sagen. Aber glauben muss man es nicht.“ Die Erklärung mit der Kiste „zum Sammeln von Brennholz“ sei eine nicht nachvollziehbare Variante. Bei der Strafe habe das Gericht „nichts verschenkt“, sich aber an die Rechtsprechung halten müssen.