Isen – Mit einem Antrag der sechs Isener Bands Mad March, Epos-X, Pinklers, Hyper Rioty, Jazz Rabbit Junkies und Rock’n’Rul hat sich der Gemeinderat unlängst befasst. Alle nutzen im Freizeitheim einen Raum zum Proben. Für den will der Markt Isen ab dem kommenden Jahr – wie von allen Vereinen und Gruppierungen, die Räume in gemeindeeigenen Immobilien nutzen – eine Nebenkostenbeteiligung einfordern. Allerdings ist diese Regelung noch nicht beschlossen. Ob das passiert und wie hoch die Kosten dann wären, entscheidet der Rat erst Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres. Doch die Bands bauen schon mal vor: Sie beantragen die Befreiung von einer direkten Erhebung der Betriebskostenbeteiligung. Diese Teilerstattung von Verbrauchskosten könnte Schätzungen zufolge bei einem mittleren dreistelligen Betrag liegen. Die Formationen begründen das damit, dass sie eine offene Interessensgemeinschaft seien, nicht in einem Verein organisiert sind und keine vorhandenen Strukturen haben, über die ein Unkostenbeitrag nachvollziehbar und je nach Nutzung erhoben werden könnte. Es sei seit 38 Jahren üblich, dass die Musiker als Gegenleistung für die Nutzung des Freizeitheimes die musikinteressierte Jugend fördern, sich bei Veranstaltungen in Isen beteiligen, teilweise auf Gagen verzichten und ihr Equipment kostenlos bereitstellen. Alternativ schlugen sie vor, den Betriebskosten-Anteil durch Einnahmen bei einem Konzert in Isen zu erspielen, indem sie auf die Gage verzichten. Die Einnahmen würden direkt an die Gemeindekasse fließen, der Überschuss könnte sozialen Projekte dienen. Die Räte diskutierten die Idee, fanden sie aber grundsätzlich gut. Ein zusätzliches Konzert in Isen wäre schön, Auch dass der Überschuss für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden könnten, sei zu begrüßen.
Knackpunkt war aber vor allem die Gleichbehandlung aller Nutzer der öffentlichen Gebäude. Schließlich täten auch die Vereine viel für Isen, die Bands sollten nicht anders gestellt werden. Und was wäre, wenn das Konzert nicht stattfinden könne? Der Beitrag müsse auch dann geleistet werden. Die Gleichbehandlung gab den Ausschlag dafür, den Antrag auf Befreiung von der Betriebskostenbeteiligung abzulehnen, dafür sollen jedoch die Bands das Geld durch ein Konzert einspielen können. Das Abstimmungsergebnis war mit 17:0 einstimmig. Bedingung wird sein, dass die Gemeinde nicht als Veranstalter fungiert und dass die Bands die Differenz bezahlen, wenn das Konzert die Kosten nicht deckt. di