Mühldorf/Traunstein – Mit Asbest ist nicht zu spaßen – und mit der Justiz auch nicht. Das hat jetzt ein Unternehmer aus dem westlichen Landkreis Mühldorf hautnah erfahren: Zuerst hantierte er unsachgemäß mit Asbest und dann wollte er auch noch seiner Haftstrafe entkommen.
Asbest ist ein „krebserzeugender Gefahrstoff mit besonders hohem Gefährdungspotenzial“, heißt es im „Merkblatt Asbest“ des Landratsamtes Mühldorf. „Eingeatmete Asbestfasern gefährden die menschliche Gesundheit.“
Strenge Vorschriften
und Zwangsgelder
Die Fasern sind zum Beispiel in Eternitplatten, Rohren, Bodenbelägen, Dämmstoffen enthalten. Werden diese Fasern eingeatmet, können sie Narbengewebe oder auch bösartige Tumore wie zum Beispiel Lungenkrebs verursachen.
Daher gibt es strenge Vorschriften, wie asbesthaltiges Material zu behandeln und zu entsorgen ist. Die gelten für Private wie für Unternehmen. Verstöße können zu Zwangsgeldern sowie zu Geld- und Haftstrafen führen.
Trotzdem hat ein Unternehmer aus dem westlichen Landkreis diese Vorschriften 2022 missachtet, wie der Zentrale Einsatzdienst (ZED) der Polizei aus Traunstein mitteilt. „Er ließ durch seine Mitarbeiter nicht vorschriftsgemäß Asbestplatten von einem Gebäude entfernen.“ Dabei gingen mehrere Platten zu Bruch. Das ist extrem gefährlich und der Unternehmer wurde deswegen rechtskräftig zu elf Monaten Haft verurteilt.
Unternehmer wollte
Haft nicht antreten
Doch genau diese Haft wollte er nicht antreten. Also machten sich zahlreiche Polizisten der zivilen Einsatzgruppe des ZED auf den Weg zu dem weitläufigen Firmengelände des Unternehmers. Normalerweise rücke die Polizei „in diesem Ausmaß eher nicht“ an, so Polizeihauptkommissar Öztürk Kesim gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Aber der Mann habe eine Vorgeschichte und sei polizeibekannt.
Fliehen konnte der Unternehmer nicht mehr, aufgeben wollte er aber auch nicht. Daher verbarrikadierte er sich im Obergeschoss seines Geschäftshauses.
„Es ist relativ verwinkelt“, beschreibt Polizist Kesim die Örtlichkeiten. Daher war der Mann nicht sofort zu lokalisieren. Also holte die Polizei Spürhund Lobo. Kurz nachdem sich Lobo „durch lautes Gebell ankündigte“, so die Polizeimeldung, gab der Unternehmer auf. Er ließ sich widerstandslos festnehmen und wurde in das nächste Gefängnis gebracht.
Unsachgemäßer Umgang mit Asbest ist kein Einzelfall und nicht nur für Unternehmer strafbar, sondern auch für Privatleute. „Im Durchschnitt der vergangenen Jahre werden uns weniger als fünf Fälle pro Jahr bekannt“, erklärt die Abfallberatung im Landratsamt. Die Ermittlungen lägen dann bei der Polizei.
Erst im November vergangenen Jahres hatte der Mühldorfer Amtsrichter Florian Greifenstein einen 54-Jährigen wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu 90 Tagessätzen verurteilt.
Greifenstein: „Das ist schon ein dicker Hund, wie hier brachialst ohne jegliche Schutzmaßnahmen mit diesen gefährlichen Stoffen umgegangen wurde.“ Eine korrekte Entsorgung hätte, so damals ein Sachverständiger vor Gericht, maximal 2500 Euro gekostet. Jetzt musste der Mann neben seiner Strafe auch noch für eine Fachfirma sowie das Zwangsgeld des Landratsamtes knapp 15000 Euro bezahlen.
Immer eine Fachfirma
beauftragen
Bei unsachgemäßem Umgang mit asbesthaltigen Materialien liegt eine Straftat vor, so das Landratsamt Mühldorf. Dafür kann es bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe geben. Das Landratsamt empfiehlt daher, immer „eine Fachfirma mit der entsprechenden Sachkunde und den jeweiligen Zulassungen“ zu beauftragen.
Bei Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Mühldorf unter Telefon 08631/699744 zur Verfügung. Merkblätter zum Thema Asbest sind auf der Webseite des Landratsamtes Mühldorf zu finden: https:// www.lra-mue.de/umwelt-klimaschutz-und-energie/abfallwirtschaft/staatl-abfallrechtbodenschutz-und-altlasten (> Stichwort: Bauschutt).