Mühldorf – Einige Neuerung hat der Übergang des Rufbusses Mühldorf vom Probe- in den Regelbetrieb ergeben. Das hat die Stadtverwaltung jetzt mitgeteilt. Für den Rufbus verantwortlich ist künftig die Firma Via Mobility aus Berlin.
Wichtig zu wissen für die Passagiere ist, dass es Änderungen bei den Buchungsoptionen gibt. Smartphone-Nutzer müssen sich eine neue App herunterladen, die wie die bisherige „Rufbus Mühldorf“ heißt.
Weiterhin kann der Rufbus nach Angaben der Stadt telefonisch bestellt werden unter 030/83792882. Für die Festnetznummer in Berlin fallen keine zusätzlichen Gebühren an, heißt es in der Mitteilung. Unterwegs sein werden vom Betriebsstart an vier Fahrzeuge, die klar als Rufbusse erkennbar sind. Im Vergleich zum Probebetrieb wird auch das Design der Kleinbusse anders sein als bisher.
Bürgermeister Michael Hetzl betont: „Die Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, dass es durch den Betreiberwechsel eine Übergangsphase mit möglicherweise dem ein oder anderen Ruckler geben wird.“ Die neue App und die neue Telefonnummer seien Beispiele.
Zwar stünde die geforderte Zahl von Bussen zur Verfügung, sagt Hetzl: „Aber auch hier musste es sehr schnell gehen. Deshalb können wir zum Beispiel noch nicht mit Elektroantrieb beginnen.“ Die endgültige Flotte komme voraussichtlich während der Sommerferien in Mühldorf an.“
Die Nutzer des Rufbusses dürfen sich nach Ansicht der Stadt auf ein verbessertes Angebot bei gleichbleibendem Preis pro Fahrt von zwei Euro beziehungsweise ermäßigt ein Euro freuen.
Die Fahrzeiten werden ausgeweitet auf montags bis freitags von 6 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 20 Uhr. Die Fahrzeugflotte wächst gegenüber dem Probebetrieb noch einmal. Der Regelbetrieb beginnt mit vier Kleinbussen und der Option auf ein fünftes Fahrzeug im Verlauf der Vertragslaufzeit. Die Fahrzeuge werden nach der Übergangsphase elektrisch angetrieben und bieten mindestens sechs und höchstens acht Fahrgästen Platz.
Voraussetzung für den Betrieb ist dann vollständige Barrierefreiheit, wobei mindestens die Hälfte der Flotte und der jeweils eingesetzten Fahrzeuge auch für die Beförderung im Rollstuhl geeignet sein müssen.