Hasenpest im Landkreis bestätigt

von Redaktion

Ein Mensch durch Zeckenbiss mit hochansteckendem Erreger infiziert

Mühldorf – Zecken sind nicht nur lästig und eklig, sie sind auch noch gefährlich. Das Risiko von FSME und Borreliose kennt man schon. Da sie aber auch Hasenpest übertragen können, sollte man sich nach Bissen der kleinen Krabbler noch genauer beobachten.

Am vergangenen Mittwoch meldete das Landratsamt den bestätigten Fall einer mit Tularämie (Hasenpest) infizierten Person im Landkreis. Es ist noch keine zehn Tage her, dass die OVB- Heimatzeitungen über diese Krankheit berichtet haben. Da hieß es – mit Stand 26. Juni 2025 – noch aus dem Landratsamt, dass es in den zurückliegenden zehn Jahren im Landkreis den ersten und einzigen Fall einer solchen Infektion bei einem Erwachsenen im Jahr 2024 gegeben habe.

Minderjährige
Person aus
östlichem Landkreis

Wie bei den beiden Menschen, die im Landkreis München an Hasenpest erkrankten, wird auch bei dem Fall im Landkreis Mühldorf eine Zecke als wahrscheinlichste Übertragungsquelle vermutet. Mit ihrem Biss hat sie die Erreger der Hasenpest in den menschlichen Körper übertragen. „Die Person befindet sich in ärztlicher Behandlung und wird mit Antibiotika therapiert“, teilt Pressesprecher Wolfgang Haserer mit.

Auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen gibt er zum Alter nur so viel an: „Es handelt sich um eine minderjährige Person aus dem östlichen Landkreis. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen keine weiteren Angaben zur Person machen.“ Grundsätzlich könne jede Altersgruppe von Tularämie bei Menschen betroffen sein.

Wo sich der oder die infizierte Minderjährige die Zecke eingefangen hat, das ist dem Landratsamt nicht bekannt. Die Person hat aber nichts mit Landwirtschaft oder Jagd zu tun und hatte keinen direkten Kontakt zu einem Wildtier.

Die Tularämie ist eine Zoonose, eine  Infektionskrankheit, die von Tieren auf Menschen übertragen werden kann, dazu gehören auch FSME, Borreliose und Borna. Der Erreger der Hasenpest (Francisella (F.) tularensis) ist laut Robert-Koch-Institut hochansteckend: „Die infektiöse Dosis liegt bei nur circa  zehn Erregern.“

Die Inkubationszeit nach der Ansteckung beträgt einen bis 14 Tage, in der Regel drei bis fünf Tage, selten auch mehrere Wochen. Eine Tularämie-Infektion wird in der Regel mit Antibiotika über einen Zeitraum von sieben bis zehn Tagen behandelt. Erkrankungen sind in Deutschland selten, werden aber zunehmend gemeldet. „Im Jahr 2024 wurden bayernweit 71 Fälle bei Menschen registriert“, so Haserer. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat heuer bayernweit bis 23. Juni insgesamt 14 Fälle gezählt.

Wie das Gesundheitsamt Mühldorf mitteilt, ist eine Ansteckung des Menschen möglich über: Stich oder Biss von Blutsaugern, wie Bremsen, Mücken, Zecken; Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial oder mit kontaminiertem Wasser; Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch (Feldhasen) oder anderen kontaminierten Lebensmitteln (durch Mäusekot kontaminiertes Getreide; Inhalation von kontaminiertem Staub oder Aerosolen, etwa beim Waschen und Zerkleinern von kontaminiertem Gemüse, Rasenmähen oder Heuarbeiten. Um eine Ansteckung zu vermeiden, sollte man bei direktem Kontakt mit Wildtieren Schutzkleidung und Handschuhe tragen. Die Hände nach Garten- und Waldarbeiten gründlich waschen.

Zum Schutz vor Zecken und Insekten Zeckenschutzmittel benutzen und lange Kleidung tragen. Wildfleisch stets vollständig durchgaren und tote Feldhasen keinesfalls berühren oder gar einsammeln. „Treten nach Kontakt mit Wildtieren oder einem Zeckenbiss grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen auf, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht oder das Gesundheitsamt kontaktiert werden“, mahnt Birgit Franz, kommissarische Leiterin des Gesundheitsamts. Da es mehrere verschiedene Formen der Hasenpest gibt, kann es auch zu Symptomen wie einer Bindehautentzündung oder einer Lungenentzündung kommen. Eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung ist nicht bekannt. Mit einer Untersuchung im Labor können Erreger der Hasenpest über eine „tiefe“ Speichelprobe (sogenanntes Sputum, durch Abhusten aus der Lunge), eine Biopsie (Gewebeprobe) oder später über einen Antikörpernachweis im Blut nachgewiesen werden. Der Erregernachweis aus akuten menschlichen Erkrankungsfällen ist gemäß Paragraf sieben, Absatz eins des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig.

„Gut mit Antibiotika
behandelbar“

„Die Erkrankung ist bei frühzeitiger Diagnose gut mit Antibiotika behandelbar, es gibt keinen Grund zur Beunruhigung“, trotzdem rät das Gesundheitsamt zu Wachsamkeit im Umgang mit Wildtieren und zu nötiger Vorsicht beim Umgang mit potenziellen Infektionsquellen.

Eines kann das Landratsamt noch verraten: „Die Person ist auf dem Weg der Besserung“.

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