Traunstein/Mühldorf – Weil er ein erheblich verletztes Rind von Obing zum Schlachthof Traunstein gefahren hatte, machte sich ein 32 Jahre alter Berufskraftfahrer aus dem Landkreis Mühldorf einer „quälerischen Tiermisshandlung“ schuldig. Das Amtsgericht Traunstein mit Richterin Sandra Sauer verhängte gegen den geständigen Angeklagten am Montag eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro, also von insgesamt 3000 Euro.
Der nicht vorbestrafte, aber einsichtig wirkende Angeklagte hatte gegen einen anfänglichen Strafbefehl des Amtsgerichts Traunstein Einspruch erhoben. Dieser basierte auf einer Strafanzeige des Schlachthofs. Der Berufskraftfahrer hatte gemäß Staatsanwalt Thomas Putschbach den schlechten Zustand der Kuh am 11. Juli 2024 erkannt – mit schleppendem Gangbild und auffälligem Lahmen an drei Beinen. Zu sehen waren laut Urteil auch der deutlich aufgekrümmte Rücken, die aufgeblähten Nasenflügel, vermehrter Speichelfluss, die angelegten Ohren und äußerliche Verletzungen.
„Durch den Transport des unbehandelten Tieres wurden die erheblichen Schmerzen durch die Fliehkräfte beim Transport nochmals verstärkt. Dies nahm der Angeklagte zumindest billigend in Kauf“, betonte der Staatsanwalt im Plädoyer. Er beantragte die letztlich vom Gericht als angemessen betrachtete Strafe. Der Verteidiger, Philipp Reiners aus München, hatte die Anklage eingangs namens seines Mandanten bestätigt und im Schlussantrag 50 Tagessätze gefordert. Der 32-Jährige hatte sich selbst nicht geäußert.kd