„Wir vergeben Sozialgrundstücke“

von Redaktion

Baugebiet Waldkraiburg-West Waldkraiburg hat neue Richtlinien für Bauland

Waldkraiburg – „Es sind nur redaktionelle Änderungen und eine Neuerung“, sagte Bürgermeister Robert Pötzsch (UWG), als er im Ferienausschuss den Entwurf für die neuen Regeln zur Vergabe städtischer Baugrundstücke vorstellte. Regeln, die die Stadträte wenig später ohne große Diskussion einstimmig absegneten. Die Neuerung: Für Bewerber gibt es jetzt eine Vermögensobergrenze.

Seit 1. November 2021 hatte Waldkraiburg bereits Richtlinien, nach denen städtische Wohnbaugrundstücke vergeben wurden. Die gestiegenen Grundstücks- und Baupreise sowie veränderte wirtschaftliche und soziale Anforderungen an den Wohnungsbau hätten eine Überarbeitung der Richtlinien erfordert, heißt es in der Beschlussvorlage.

Fair, ausgewogen
und bedarfsgerecht

„Ziel ist es, die Kriterien und Bewertungsmaßstäbe an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen, um weiterhin eine faire, ausgewogene und bedarfsgerechte Vergabe städtischer Wohnbauflächen sicherzustellen.“ Außerdem sollten die Richtlinien sowohl praktikabel in der Umsetzung bleiben als auch die städtischen Entwicklungsziele – etwa in Bezug auf die Vergabe nach sozialen Kriterien – unterstützen. Und so gab es, so Pötzsch im Ferienausschuss, in erster Linie redaktionelle Änderungen, „um die Richtlinien verständlicher zu machen“.

Dabei sollen nicht nur wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen, sondern auch soziale Kriterien, wie die Verbundenheit mit und das ehrenamtliche Engagement in Waldkraiburg. So soll zum Beispiel jungen Familien, Menschen mit geringeren Einkommen oder Personen mit besonderem Bedarf weiterhin eine Chance auf ein eigenes Zuhause in Waldkraiburg gegeben werden. „Wir vergeben Sozialbaugrundstücke“, brachte Bauamtsleiter Carsten Schwunck dieses Ziel im Ferienausschuss auf den Punkt.

Und so gibt es jetzt neu für Bewerber eine Vermögensobergrenze. Wer von der Stadt Baugrund möchte, darf jetzt höchstens 173657 Euro auf der hohen Kante haben. „Wird diese Obergrenze durch den Bewerber überschritten, ist die Bewerbung vom Vergabeverfahren auszuschließen“, heißt es in den neuen Richtlinien. Zum Vermögen zählen eigene Immobilien, Bargeld, Spargroschen sowie Anlagevermögen, also zum Beispiel Wertpapiere, Aktien, Fonds und Bausparverträge. Auch Kunstgegenstände oder Oldtimer fließen ein.

Aktuell dürfen Bewerber im Jahr nicht mehr als 62385 Euro brutto verdienen, also vor Abzug von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung. Diese Obergrenze wird jährlich an die Entwicklung des bundesweiten Durchschnittseinkommens angepasst. Sollten sich zum Beispiel ein Ehepaar oder Lebenspartner gemeinsam bewerben, dann ist die Summe beider Einkommen entscheidend. „Die Einkommensgrenze verdoppelt sich in diesem Fall entsprechend“, heißt es in den Richtlinien.

Die Einkommensgrenze darf in den drei Jahren vor der Beurteilung der Bewerbung nicht überschritten werden. „Das ist auch neu“, merkte Stephanie Pollmann (CSU) an. Was sei mit Paaren, die gerade ein Kind bekommen haben und bei denen einer jetzt nicht mehr arbeitet? Die haben dann ja jetzt weniger Einkommen, das verzerrt es doch.“

„Solche Fälle gibt es immer wieder“, meinte Bauamtsleiter Carsten Schwunck. Diese Unschärfe müsse hingenommen werden. „Wir betrachten ja eine langfristige Perspektive, nicht den momentanen Status.“

Harald Jungbauer (CSU) kritisiert die Information durch die Stadtverwaltung. Die neue Fassung der Richtlinien sei nicht im elektronischen Ratsinformationssystem gewesen. Nur die Fraktionsvorsitzenden hätten eine Kopie erhalten, die aber danach noch einmal leicht geändert worden sei. Er habe sich die Richtlinie vor der Sitzung nicht an sehen können. „Das stört mich.“ Schließlich gehe es um eine „wichtige Sache“ und die Satzung solle ein paar Jahre bestehen: „Ich hoffe nur, dass das nicht mit heißer Nadel gestrickt ist.“

Diese Kritik teilte auch Richard Fischer (SPD): „Wir müssen es als Stadträte nachvollziehen können.“ Beide wünschten sich hier eine Verbesserung der Information.

„Da bin ich bei Ihnen“, stimmte Pötzsch zu. Er verwies darauf, dass es bis zum Tag vor der Sitzung noch kleine, „aber keine grundlegenden Änderungen“ gab. Daher wurde nicht die aktuellste Fassung eingestellt. Ziel solle es selbstverständlich sein, den Stadträten alle Informationen zur Verfügung zu stellen. „Das ist keine Frage.“

Erste Anwendung:
Waldkraiburg-West

Die neuen Vergaberichtlinien können auf der Website der Stadt Waldkraiburg oder im Rathaus eingesehen werden. Sie werden, so die Stadtverwaltung, erstmalig für das Baugebiet Waldkraiburg-West genutzt und sollen in Zukunft auch bei anderen städtischen Baugebieten zur Anwendung kommen.

Bauinteressierte können der Stadt Waldkraiburg bis 30. September unter der E-Mail waldkraiburg-west@
waldkraiburg.de formlos ihr grundsätzliches Interesse an einem Wohnbaugrundstück mitteilen.

Diese werden dann auf eine Interessentenliste für ein Wohnbaugrundstück in Waldkraiburg-West gesetzt. Die Interessenten werden dann gesondert über die Ausschreibung der Grundstücke mit anschließendem Bewerbungsverfahren informiert.

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