72-jähriger Waldkraiburger vor Gericht

von Redaktion

Amtsgericht Mühldorf Nach FKK-Urlaub gesucht, Kinderpornos gefunden

Waldkraiburg/Mühldorf – Zwei Aufnahmen kleiner, nackter Mädchen brachten einen bis dahin unbescholtenen Rentner vor Gericht. Weil der Waldkraiburger (72) die dafür von der Staatsanwaltschaft Traunstein aufgerufene Geldstrafe von 1800 Euro nicht bezahlen wollte, legte er dagegen Einspruch ein.

Einspruch gegen
Höhe der Geldauflage

Mit seinem Widerspruch gegen die Auflage von 30 Tagessätzen à 60 Euro ließ er es auf die öffentliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühldorf ankommen. Seine Hände über dem gelben Briefkuvert mit der Vorladung gefaltet, saß der Rentner ruhig und gefasst auf der Anklagebank. Bereitwillig gab er Auskunft zu seinen persönlichen Verhältnissen, wie seinem Familienstand – verheiratet – und der Höhe seiner Rentenbezüge.

Staatsanwältin Sophie Schützwohl verlas die Anklageschrift. Dieser lag eine Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten in Waldkraiburg zugrunde. Dabei wurde ein Laptop sichergestellt, auf dem die Kripo Traunstein drei Dateien mit kinderpornografischem Inhalt entdeckt hatte. Zwei Dateien zeigten die gleiche Aufnahme zweier circa sieben- und neunjähriger Mädchen, die nackt in einer Wiese posieren. Ein weiteres Bild zeigte ein etwa zehnjähriges Mädchen, das nackt auf einer Liege mit Sonnencreme eingecremt wird. Dass es sich bei mindestens einem der Mädchen um ein Kind unter 14 Jahren gehandelt habe, sei zu erkennen gewesen. Der Rentner wurde wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte angeklagt.

Heiße Spur nach Hinweis aus den USA

Auf die Spur des Waldkraiburgers war die Staatsanwaltschaft durch Hinweise aus den USA gekommen. Dort durchforsten Organisationen wie NCMEC (National Center for Missing and Exploited Children) mit Suchmaschinen das Netz auf Nutzer kinderpornografischer Inhalte. Die dabei ermittelte IP-Adresse leiten sie an das deutsche Bundeskriminalamt weiter. Danach kommt es üblicherweise zu einer Durchsuchung.

Die Frage des Richters Florian Greifenstein, worum es dem Angeklagten bei seinem Einspruch gehe, beantwortete dessen Verteidigerin Veronika Schönsteiner. „Mein Mandant hat im Internet wegen eines FKK-Urlaubs in Kroatien recherchiert, dabei ploppten diese Bilder auf“, so die Rechtsanwältin. „Er hat auf das eingeblendete Kreuz gedrückt, um die Fotos zu entfernen.“ In der Annahme, diese Fotos wären damit komplett vom Rechner verschwunden.

„Mir war nicht bewusst, dass diese Fotos in irgendeiner Datei gespeichert wurden und dort noch auffindbar waren“, schaltete sich der Angeklagte ein. Er habe sie nicht noch mal anschauen oder weitergeben wollen. „Sie haben also nicht gezielt nach solchen Aufnahmen gesucht, sich nicht mit Kinderpornografie beschäftigt“, bohrte der Richter nach. Beide Male verneinte der Angeklagte vehement: „Nein, das interessiert mich auch nicht!“

Wie die Verteidigerin ausführte, sind die beiden Abbildungen bei der Untersuchung des Laptops in einem sogenannten „unallocated cluster“ entdeckt worden. Das ist ein Speicherplatz, in dem sich noch Reste gelöschter Daten befinden, die nur mit kriminaltechnischen Werkzeugen sichtbar und wiederherstellbar sind. „Die Aufnahmen wurden nicht gezielt gespeichert“, betonte Schönsteiner. „Mein Mandant hätte sie selbst auf dem Rechner gar nicht wiederfinden können.“

Richter Greifenstein nahm die Fotos in Augenschein und befand mit der Staatsanwältin ein Motiv als „grenzwertig“ im Sinne der Anklage. Auf die Frage, wo er denn dann seinen FKK-Urlaub gemacht habe, antwortete der Waldkraiburger: „Nirgends. Ich hab ja nur geschaut, es war aber nix dabei.“

Angeklagter: „Habe nichts gemacht“

Er habe also gedacht, die Fotos seien endgültig gelöscht, fragte Greifenstein noch einmal nach. „Ich wollte sie wegklicken, das war aber beim ersten Versuch blockiert und ging nicht.

Danach hat es geklappt. Ich dachte, sie wären weg.“ Als die Polizisten vor seiner Tür standen, habe er gar nicht gewusst, was sie von ihm wollten. „Ich war mir sicher, ich habe nichts gemacht.“ Der Vorsitzende Richter regte angesichts des Fundorts der Fotos in einem eigentlich gelöschten Bereich und des Alters des Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens mit einer Geldauflage an. „Die Angaben des Angeklagten zum Tatvorwurf sind nicht von der Hand zu weisen.“

Rechtsanwältin Schönsteiner wies auf die Auswertung der Kripo hin, in der es hieß, dass es von ihrem Mandanten keine aktiven Zugriffe auf Seiten mit kinderpornografischen Darstellungen gegeben habe: „Er hat also nicht gezielt danach gesucht, sondern ist zufällig darüber gestolpert.“

Geld geht an
Stiftung Ecksberg

Staatsanwältin Schützwohl ging auf die Einstellung ein, mit einer um ein Drittel gesenkten Geldauflage von 1200 Euro. „Wenn Sie damit einverstanden sind und das Geld an eine gemeinnützige Einrichtung geht, wäre damit dieses strafrechtliche Abenteuer für Sie beendet“, wandte sich der Richter an den 72-Jährigen. Der zeigte sich damit zufrieden und so wurde das Verfahren „wegen Geringe der Schuld“ vorläufig eingestellt.

Nutznießer der Geldauflage sind in diesem Fall die Ecksberger Werkstätten. Ist der Betrag nachweislich bezahlt, dann folgt die endgültige Einstellung.

Der Angeklagte nickte zu diesem Beschluss und sagte „Dankeschön“. Auf die Herausgabe seines von der Justiz eingezogenen Computers verzichtete er. „Das ist kein Problem, ich habe mir schon einen neuen gekauft.“

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