Kraiburg – Bayerns Modernisierungsgesetz soll vieles künftig erleichtern – besonders im Baurecht. Für Bauherrn entfällt damit ab Oktober die gesetzliche Verpflichtung für den Bau von Spielplätzen bei größeren Bauprojekten.
Bislang konnte der Markt Kraiburg bei Wohnbauprojekten entsprechend der Projektgröße darauf bestehen, dass ein Spielplatz angelegt wird.
Da mit dem Modernisierungsgesetz in Bayern nun die Nachweispflicht für den Bau von Spielplätzen entfällt, haben viele bayerischen Gemeinden eigene Satzungen entwickelt, häufig basierend auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages.
Die neue Spielplatzsatzung wurde in der Sitzung des Marktrates vorgestellt. Sie gilt für den Bau von Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen – hier muss ein Spielplatz eingeplant, errichtet und unterhalten werden. Dabei wird genau gerechnet: Je 25 Quadratmeter Wohnfläche sind 1,5 Quadratmeter Spielplatzfläche nachzuweisen, die Fläche muss für das Spielen von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren geeignet und ausgestattet sein.
Die Pflicht zur Errichtung des Spielplatzes kann auch durch die Übernahme der Kosten per Ablösevertrag an den Markt Kraiburg abgegeben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Vorgehensweise haben Bauherren jedoch nicht. krb