Neumarkt-St. Veit – „Eine wesentliche Voraussetzung für die Anordnung von Tempo-30-Zonen und streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen ist das Vorliegen einer einfachen Gefahrenlage. Diese Voraussetzung musste im ersten Schritt einer verdeckten Verkehrszählung in den betroffenen Straßen überprüft werden“, erläuterte Bürgermeister Erwin Baumgartner (UWG) im Sachverhalt und zur rechtlichen Würdigung der Anträge, die Tempo-30-Zonen in der Neumarkter Innenstadt zum Thema hatten.
Auch die Birkenstraße
steht im Fokus
Konkret handelte es sich bei den Anträgen um die Einführung der Tempo-30- Zonen in Neumarkt-St. Veit für die Einmayrstraße, die Peter-Hans-Straße und Am-Ackermann-Gütl.
Weiterhin wurde über die Einführung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich Birkenstraße/Einmayrstraße sowie eines Teils der Bahnhofstraße, beginnend vom Oberen Stadttor bis zum Kreisverkehr, diskutiert.
Um so ein Vorhaben entsprechend umsetzen zu können, mussten in enger Zusammenarbeit einige Voraussetzungen geprüft werden, wie es dazu in der Stadtratssitzung hieß. Und auch Analysen von Verkehrszählungen dienen als entscheidender Indikator für das typische Fahrverhalten der Mehrheit der Verkehrsteilnehmer.
Da gibt es zum Beispiel den Wert „V85“. Dieser Wert bezeichnet die Geschwindigkeit, die 85 Prozent der Fahrzeuge nicht überschritten haben.
Als weitere wichtige Voraussetzung wird die Fußgänger- und Fahrraddichte genannt. „Auf eine Zählung vor Ort wurde im ersten Schritt wegen des Aufwands aber verzichtet“, so Baumgartner in seinen Ausführungen. Bei einer Fahrzeugfrequenz von circa 400 pro Tag liegt diese in den drei Straßen Einmayrstraße, Peter-Hans-Straße und Am-Ackermann-Gütl im moderaten Bereich.
Im Bereich der Einmündung der Einmayrstraße in die Birkenstraße handelt es sich um eine Frequenz von zirka 1700 Fahrzeugen am Tag und ab dem Oberen Tor bis zum Kreisverkehr von ungefähr 1300 Fahrzeugen. „Wir werden die Anwohner im Rahmen von Informationen und einer Befragung mit einbinden, damit wir diese Maßnahmen entsprechend umsetzen können, so wie wir es schon in anderen Straßen in Neumarkt-St. Veit getan haben“, erklärte der Bürgermeister den komplexen Sachverhalt weiter. „Ich stehe voll dahinter und unterstütze das, aber ich finde die Befragung schon eigenartig“, erwiderte CSU-Fraktionssprecher Peter Gruber. Er mache sich Gedanken darüber, welche Folgen es hätte, wenn die Mehrheit der Anwohner dagegen wäre. „Dann müssen wir in dem konkreten Fall uns noch einmal Gedanken machen und uns zusammensetzen. Aber das Entscheidende ist doch, dass wir eine Bürgerbeteiligung machen“, erklärte Baumgartner.
Dreimal die große
Zustimmung
„Ich freu mich riesig! Das ist ein großer Schritt nach vorne für Neumarkt“, so Ludwig Spirkl (SPD). Dreimal war sich der Stadtrat danach dann auch einig: Dem Antrag auf Tempo-30- Zonen in den Straßen Einmayrstraße, Peter-Hans-Straße und Am-Ackermann-Gütl wurde zugestimmt. Einstimmig wurde auch dem Antrag auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Birkenstraße zugestimmt. Und auch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Bahnhofstraße bekam das eindeutige Votum des Stadtrates.