Baugrenzen nicht eingehalten

Weil ein Bauherr in Kraiburg die Baugrenzen nicht eingehalten hat, sollten die Garagen abgerissen werden. Dagegen hat er Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht (Symbolbild). Foto dpa

Weil ein Bauherr in Kraiburg die Baugrenzen nicht eingehalten hat, sollten die Garagen abgerissen werden. Dagegen hat er Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht (Symbolbild). Foto dpa

Garagen sind zu groß –Gericht stoppt Abriss, aber Lösung für den Bau bleibt offen

Von Raphaela Lohmann

Kraiburg – Nicht nur einmal hat sich der Kraiburger Gemeinderat mit dem Bau eines Wohnhauses im Baugebiet „Jettenbacher Straße“ beschäftigt. Der Grund: Der Bauherr hatte beim Bau die festgelegten Baugrenzen überschritten – sowohl bei der Terrassenüberdachung als auch bei den Garagen. Eine nachträgliche Genehmigung für die Garagen lehnte der Gemeinderat ab, deshalb sollten sie abgerissen werden. Dagegen klagte der Bauherr vor dem Verwaltungsgericht.

Baugrenzen wurden
nicht eingehalten

„Bei diesem Verfahren ging es wild durcheinander“, fasste es Vorsitzender Richter Uwe Schöffel bei einem Ortstermin zusammen. Im ersten Antrag hatte der Bauherr das Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten mit Stellplätzen geplant. Gebaut wurden jedoch Garagen, die später über eine isolierte Befreiung genehmigt werden sollten. Da ein Teil davon aber über die Baugrenzen hinausragt, gab es keine Zustimmung vom Gemeinderat. Zudem beantragte der Bauherr eine Terrassenüberdachung, die ebenfalls die Baugrenzen überschreitet. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts passierten hier die Fehler: Das Verfahren wurde aufgeteilt. Für die Terrassenüberdachung gab es eine Genehmigung, nicht aber für die Garagen. Die „Beseitigungsanzeige“ vom Landratsamt hat aus diesen Gründen für das Verwaltungsgericht „keinen Bestand“. „Auch wenn die Garagen ohne Genehmigung gebaut worden sind, muss man das Vorhaben ganzheitlich betrachten, weil es ein Verfahren ist“, erklärte der Richter. In diesem Fall sei nicht sorgfältig gearbeitet worden. Eine Baugenehmigung ersetzt das Urteil des Verwaltungsgerichts aber nicht: „Man muss komplett von vorne anfangen. Das Gericht kann hier keine wirkliche Lösung bieten“, betonte Schöffel. Ratlose Gesichter auf beiden Seiten. Der Bauherr möchte das Verfahren nach Jahren endlich zu einem „Abschluss“ bringen, Gemeinde und das Landratsamt sehen das Verfahren wieder ganz am Anfang. „Man wird mit der Gemeinde einen Weg finden müssen, wie eine Genehmigung möglich ist“, erklärte ein Vertreter des Landratsamtes. Eine Änderung des Bebauungsplans schlug der Bauherr vor, doch Schöffel blieb dabei skeptisch: „Die Gemeinde wird das sicher nicht machen, um einen Einzelfall zu heilen.“ Wie eine Lösung aussehen kann, dafür fehlte ihm auf die Schnelle „die Fantasie“.

Bebauungsplan muss
eingehalten werden

Bürgermeisterin Petra Jackl, die ebenfalls vor Ort war, erklärte, warum die Überschreitung der Baugrenze bei den Garagen problematisch ist. „Es besteht die Befürchtung, dass das Gebäude mit den beiden Garagen als großer Riegel von den Nachbarn wahrgenommen wird.“ Außerdem erinnerte sie daran, dass sich Bauherren grundsätzlich an einen Bebauungsplan halten sollen. Am Ende war keine Seite wirklich zufrieden. Gemeinde, Landratsamt und Bauherr müssen nun einen gemeinsamen Weg finden, das Verfahren zum Abschluss zu bringen. Der Bauherr zeigte sich kompromissbereit: „Es braucht eine Einigung“, sagte er und schlug für das weitere Vorgehen einen Ortstermin mit dem Bauausschuss vor.

Freitag, 10. Juli 2026
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