Eloquent, aber völlig unbeherrscht

In Handschellen wurde der Polizistenbeleidiger vor dem Amtsgericht vorgeführt. Foto Markus Honervogt/Carsten Rehder/Picture Alliance

In Handschellen wurde der Polizistenbeleidiger vor dem Amtsgericht vorgeführt. Foto Markus Honervogt/Carsten Rehder/Picture Alliance

Alle wollen einem angeklagten Polizistenbeleidiger helfen – nur er selbst nicht

Von Markus Honervogt

Mühldorf – Den Ton der Verhandlung setzt Roman T. (Name von der Redaktion geändert) schon bevor es losgeht. Der 27-Jährige berichtet im Saal des Mühldorfer Amtsgerichts seinen Spezln lautstark, wie schlecht er im Gefängnis Landshut behandelt werde. „Da fackeln die nicht lange“, sagt er feixend über das Justizpersonal, „dabei habe ich gar nichts getan.“ Er grinst breit, seine Freunde, ein halbes Dutzend an der Zahl, lachen zurück.

Obwohl er also nichts getan hat, erscheint er jetzt mit Handschellen und Fußfesseln vor dem Schöffengericht um Richter Florian Greifenstein. Dort hört sich T. relativ reglos die lange Liste an Anklagepunkten an, die der Staatsanwalt vorträgt. Gelegentlich macht er Dehnübungen für seine Nackenmuskulatur.

Körperliche und verbale
Angriffe auf Polizisten

Der Staatsanwalt listet auf: mehrere körperliche Angriffe auf Polizisten, Schimpfworte und Beleidigungen, die zwar alle nicht besonders originell, aber genauso wenig zitierfähig sind. Auch eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts Mühldorf bedrohte und beschimpfte er, einen Justizwachmeister schlug er mit der Faust ins Gesicht. Fast 15 Minuten dauert der Vortrag der Anklagepunkte, der Staatsanwalt spricht von einer Vielzahl gleichzeitig verübter Taten, einer Häufung.

Zu denen will sich T. nicht selbst äußern, auch keine Fragen beantworten. Dafür gibt Rechtsanwalt Jörg Zürner eine Erklärung im Auftrag seines Mandanten ab: T. gebe alles zu, eine Aussage von Zeugen sei aus Sicht der Verteidigung deshalb nicht notwendig. Zürner skizziert T.s Taten als Reaktion auf das Vorgehen von Polizisten und Behörden, das T. nicht verstanden, für falsch oder bedrohlich gehalten habe.

2022 seien Polizisten im Zuge von Ermittlungen an T.s Arbeitsstelle aufgetaucht, wo er als Industriemechaniker arbeitete. Dadurch habe er erhebliche Schwierigkeiten bekommen. „Aus dieser Situation hat sich eine massive Aversion gegen die Polizei entwickelt. Das führt immer wieder zu diesen Ausfällen“. Zürner beschreibt seinen Mandanten als eloquent, aber völlig unbeherrscht, er könne sich selbst nicht kontrollieren. „Er gerät völlig in Rage.“

Zürner berichtet von einem „ausführlichen Telefonat“ mit seinem Mandanten, das ihm „die Folgen seines Handelns aufgezeigt hat; dass er so nicht weiter machen kann, weil er sich sonst noch mehr in Schwierigkeiten bringt“.

Greifenstein versteht den Antrag des Rechtsanwalts, auf Zeugen zu verzichten. Damit verringere T. die Gefahr, auch vor Gericht ausfallend zu werden. Er bittet Verteidiger und Staatsanwalt zum Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen über den weiteren Fortgang des Verfahrens und eine mögliche Strafe.

Draußen vor dem Saal zeigt sich, wie klug Zürners Vorgehen war. Der Angeklagte ledert sofort lautstark los. Dabei ist es ihm offensichtlich völlig gleichgültig, dass die zwei Polizisten dabei stehen, die ihn aus dem Gefängnis Landshut gebracht haben: „Die Polizei ist eine Katastrophe, ich würde das Gleiche wieder tun. Sie sind Dreck.“

Seine Freunde stehen um ihn herum, hören das, bestätigen ihn. „Besorgt mir einen anderen Anwalt, der muss aber richtig Geld kosten“, fordert T. die Freunde auf. „Wie viel Geld habt ihr?“ Sein Anwalt habe ihn aufgefordert, alles zuzugeben und vor Gericht nichts zu sagen, weil ihm sonst die Einweisung in die Psychatrie drohe. T. sprich sehr laut, distanziert sich vom Vorgehen Zürners.

Zwischen 22 und 34 Monaten könne das Urteil lauten, sagt Greifenstein, als er die Verhandlung wieder aufnimmt. Als Zürner die Zustimmung seines Mandanten signalisiert, sagt der Richter erneut: „Das kommt ihrem Mandanten sicherlich entgegen.“

Auch der Staatsanwalt stimmt der Absprache zu, wird Teil des Schutzschilds für T. Trotzdem fordert er die mögliche Höchststrafe: 34 Monate Haft.

Zürner betont, dass der Angeklagte nicht taktiert, sondern sofort gestanden habe. „Dem Angeklagten war nicht klar, dass es zu einer Verständigung kommen würde.“ Er habe von sich aus den Schlussstrich gezogen, bevor ihm ein Angebot gemacht worden sei. Er habe seine Rolle als Angeklagter angenommen und die Verantwortung für die Taten übernommen. Er sei sich im Klaren, dass es keine Bewährungsstrafe geben wird.

Kann sich nicht
steuern wie andere

Für Anwalt Zürner ist T. vermindert schuldfähig. „Der Angeklagte kann sich in der konkreten Situation aufgrund seiner Vorgeschichte nicht steuern wie ein anderer Mensch. Das ist die Ursache dafür, dass es eskaliert.“ Er appelliert an das Gericht, dem Angeklagten eine Perspektive, durch eine nicht allzu lange Strafe von einem Jahr und zehn Monaten zu geben.

Diese Perspektive gefährdet T., als er doch noch das Wort ergreift: „Ich könnte mindestens 20 Straftaten der Polizei nachweisen. Warum machen die mir Angst, warum machen die meinen Job kaputt?“ Er beginnt mit Richter Greifenstein einen kurzen Streit über das eingezogene Handy, zu seinem Anwalt, der ihn bremsen will, sagt er: „Mischen Sie sich nicht ein.“ Das Schöffengericht schickt ihn schließlich für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Richter Greifenstein nennt die Fürsorge für den Angeklagten als Grund, dass es die Verständigung im Rechtsgespräch gegeben habe, dass keine Zeugen mehr aussagen mussten und die Fälle nicht einzeln aufgerollt worden seien. Das, davon ist Greifenstein überzeugt, wäre für den Angeklagten verheerend geworden. Da hätte er sich nicht beherrschen können und „es wäre zu einer viel höheren Strafe gekommen.“

Trotzdem erkennt das Gericht das Geständnis an: „Das war ein großer Schatten, über den er springen musste. Das hat ihn gerettet.“ Die schlechten Erfahrungen mit der Polizei, lässt Greifenstein nicht als Ursache gelten: „Er ist schuld“, T. schaut zu seinen Spezln – und grinst.

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Freitag, 10. Juli 2026
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