13000 Euro ergaunert
Ein 25-Jähriger aus dem Landkreis Mühldorf hatte Teleobjektive im Wert von 13000 Euro bestellt, erhalten und dann behauptet, er habe sie nicht bekommen. Da er den Kaufpreis zurückgefordert hatte, stand er jetzt vor dem Amtsgericht Mühldorf.Fotos dpa (Symbolfoto); Eschenfelder
Amtsgericht Informatiker (25) im Gericht kein Unbekannter
Mühldorf – Auf der Anklagebank vor Amtsrichter Florian Greifenstein musste ein 25-jähriger Informationstechniker aus der Landkreismitte Platz nehmen, neben ihm sein Verteidiger Simeon Feuerstein. Die Vertreterin der Anklage, Staatsanwältin Marie Schulze zur Wiesch, warf ihm Betrug vor.
Der junge Mann soll bei einer Firma in Hamburg Teleobjektive im Wert von über 13000 Euro bestellt haben. Nachdem diese zugestellt worden waren, behauptete der Angeklagte gegenüber der Lieferfirma, dass er die Teleobjektive nicht erhalten habe. Von einem Rechtsanwalt ließ er für etwa 900 Euro einen Schriftsatz anfertigen, in dem er die von ihm bereits gezahlten 13000 Euro zurückforderte. Dieses Geld erhielt er auch prompt.
Angeklagter verweist
auf persönliche Krise
Rechtsanwalt Feuerstein bat zu Beginn des Prozesses um ein Rechtsgespräch. Das dauerte 25 Minuten, es kam aber zu keiner Vereinbarung.
Anschließend verlas der Angeklagte ein Bekenntnis: „Ich bin unter laufender Bewährung erneut straffällig geworden – ein schwerer Fehler. Ich war in einer persönlichen Krise, hatte mehrmals meinen Job kurz vor Ende der Probezeit verloren. Deswegen habe ich eine psychologische Verhaltenstherapie begonnen. Heute ist meine Situation besser, ich nehme meine Therapie ernst. Ich habe einen gesicherten Arbeitsplatz und wohne bei meinem Vater, ich habe keine Schulden mehr. Eine Inhaftierung würde bedeuten, dass ich das bisher Erreichte gefährde. Seit eineinhalb Jahren habe ich mir nichts mehr zuschulden kommen lassen.“
Richter Greifenstein wollte wissen, wieso der Beschuldigte den Betrag von über 13000 Euro an die Hamburger Firma zurückgezahlt habe. Die Antwort: „Ich habe meinen Fehler eingesehen, es war nicht richtig, was ich gemacht habe.“
Supervisor schildert
Ermittlungen
Zur weiteren Aufklärung sagte ein Supervisor der Lieferfirma als Zeuge aus. Der 42-Jährige sollte nachforschen, ob eine Lieferung tatsächlich nicht angekommen ist. „Der Kunde mit den vermissten Teleobjektiven hatte sich bei unserer Hotline gemeldet“, sagte der Zeuge. „Ich überprüfte die GPS-Daten des Fahrers, die passten, und fragte in unserem Verteilerzentrum in Wasserburg nach, ob bei dem betreffenden Fahrer schon öfter Verluste aufgetreten seien. Dies war nicht der Fall, der Mann arbeitete schon lange Jahre bei uns. Dann fuhr ich zu der Lieferadresse. Diese befand sich in einer Sackgasse, sodass es unwahrscheinlich war, dass ein Passant das Paket mitgenommen hätte. Der Fahrer hatte das abgelegte Paket vor Ort auch fotografiert.“ Auch der Vater des Angeklagten sagte gegenüber dem Supervisor, dass sein Sohn die Teleobjektive nicht bekommen hätte. Schließlich bekam der Ermittler eine Nachricht, dass das Paket doch zugestellt sei und der Kunde die fälligen 13000 Euro bezahlt habe.
Eine letzte Chance
auf Bewährung
Ein Blick in das Bundeszentralregister zeigte eine Vorstrafe wegen Diebstahls. Deswegen war der Angeschuldigte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden; die Bewährung läuft noch bis Februar 2026, war also zum Tatzeitpunkt noch offen.
Staatsanwältin Schulze zur Wiesch sah die Anklage vollumfänglich bestätigt. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf bis 18 Monaten – ohne Bewährung. Verteidiger Feuerstein sah dies anders: „Das Geständnis meines Mandanten ist sehr werthaltig, denn die Beweislage war schwierig, ohne Geständnis hätte dies langwierige, wenig erfolgversprechende Ermittlungen zur Folge gehabt.“ Der Anwalt hielt eine einjährige Freiheitsstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit für angemessen: Der Angeklagte habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, keine Schulden, wohne bei seinem Vater und unterziehe sich einer Therapie.
Richter Florian Greifenstein verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten – mit Bewährung: „Das ist aber Ihre letzte Chance.“