Mühldorf/Waldkraiburg – Nicht immer sind Behinderungen sichtbar. Meist entstehen sie im Laufe des Lebens durch Unfälle und Erkrankungen. Jeden kann es treffen. So wie Alex V. (Name von der Redaktion geändert). Der Mühldorfer erzählt seine Geschichte, möchte aber anonym bleiben.
Herz leistet nur
noch 17 Prozent
Vor acht Jahren ging es ihm plötzlich schlecht. Der damals 60-jährige Industriekaufmann bemerkte eine ungewöhnlich schnelle Gewichtszunahme, rasch kamen eine zunehmende Kurzatmigkeit bei der kleinsten Anstrengung und eine starke, anhaltende Erschöpfung hinzu. Freunde drängten ihn, zum Arzt zu gehen. Sofort wurde der Patient ins Krankenhaus überwiesen. Die Diagnose: ein vergrößertes Herz. Die Kardiologen stellten fest, dass die Herzleistung nur noch bei 17 Prozent lag. Zu wenig Blut wurde durch die Herzkammer gepumpt.
Enorm viel Wasser hatte sich in Füßen, Beinen und im Bauchraum angesammelt. Er bekam damals umgehend einen Defibrillator eingesetzt und wurde entwässert. Nach der Akutphase musste der heute 68-Jährige nun lernen, mit seiner schweren chronischen Erkrankung zu leben.
Körperliche Einschränkungen bleiben. Seit dem Eingriff muss er lebenslang starke Medikamente einnehmen und kürzertreten, Stress vermeiden und etwa auf Flugreisen verzichten, wie er im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen berichtet. Der Hausarzt riet ihm, einen Grad der Behinderung, den GdB, zu beantragen – auch als Nachteilsausgleich. Schließlich sind seine Alltagsausgaben durch die Beeinträchtigung höher als bei Gesunden.
Alex V. sah sich mit bürokratischen Hürden konfrontiert, so schickte ihn sein Arzt zum Sozialverband VdK. „Da hat man mich durch den Bürokratiedschungel gelotst und sehr geholfen“, sagt er. Wolfgang Mikolajetz, stellvertretender Vorsitzender des VdK Kreisverbandes Altötting-Mühldorf und Vorsitzender des VdK Waldkraiburg, erklärt, was es zu beachten gilt.
„Den Antrag auf GdB richtet man an das Versorgungsamt, das Zentrum Bayern Familie und Soziales“, so der 70-Jährige, der in Zangberg lebt. Bei der Antragstellung hilft der Sozialverband VdK. Wenn nötig, auch beim Widerspruch oder bei einem Verfahren vor dem Sozialgericht, falls der Antrag abgelehnt wird oder der erteilte GdB dem Gesundheitszustand des Betroffenen nicht gerecht wird.
Dem ausgefüllten Formular sind aktuelle Befundberichte beizulegen, die nicht älter als vier bis sechs Wochen sind. Zudem listet man die behandelnden Ärzte auf, damit das Amt diese kontaktieren und spezifisch befragen kann.
Mikolajetz betont: „Der GdB ist kein fest definierter Wert für einzelne Krankheiten, sondern hängt von Ausprägung und Auswirkungen von Erkrankungen auf den Alltag ab“. Als Beispiele nennt er chronische Schmerzen, Multiple Sklerose, Herzerkrankungen oder Krebs, aber auch psychische Leiden.
Eine festgelegte Zeitspanne, in der das Versorgungsamt entscheidet, gibt es nicht. „Es hängt davon ab, ob die Angaben im Antragsformular vollständig sind und wie schnell die Ärzte dem Versorgungsamt antworten“, gibt der Berater Auskunft. Als ungefähren Richtwert nennt er drei bis sechs Monate.
Der Zangberger will Betroffenen Angst nehmen und sagt, der Gesetzgeber achte darauf, dass auch Menschen mit Behinderung am Berufsleben teilhaben können.
„Betriebe ab 20 ständigen Arbeitsplätzen sind dazu verpflichtet, auch Schwerbehinderte mit einem GdB ab 50 zu beschäftigen. Größere Unternehmen müssen mindestens 5 Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Bei einem GdB ab 30 kann man bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung einreichen, falls man wegen seiner Behinderung keine Arbeitsstelle finden oder behalten kann“, führt der Ehrenamtliche aus.
Ein anerkannter GdB verschafft einen Nachteilsausgleich in mehrerlei Hinsicht. Jedoch komme es auf die Höhe des jeweiligen Grades an und auch auf sogenannte Merkzeichen, die für bestimmte schwere Behinderungen mit erteilt werden, zeigt Mikolajetz auf.
Als Beispiele nennt er den steuerlichen Nachteilsausgleich aufsteigend ab GdB 20. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags liegt bei einem Grad der Behinderung von 20 bei 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 liegt dieser bei 2840 Euro.
Und im Berufsleben wäre ab dem Schwerbehindertenstatus GdB 50 ein früher Renteneintritt ohne Abzüge möglich. Zudem gibt es zusätzlichen Urlaubsanspruch und besonderen Kündigungsschutz.
Dankbar für Hilfe im
Bürokratiedschungel
Falls sich die gesundheitliche Situation erheblich verschlechtern sollte, könne man später beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag bezüglich des GdB und auch der Merkzeichen stellen und dazu aktualisierte Arztberichte einreichen.
Alex V. aus Mühldorf hat mithilfe des VdK den GdB beantragt. Kürzlich kam der Bescheid vom Versorgungsamt mit der Post: Er erhält einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis und einen Grad der Behinderung von 70. „Ich bin dem VdK sehr dankbar, dass sie mich durch den Bürokratiedschungel begleitet und mich von Anfang an gut beraten haben“, so der 60-Jährige. Auch Gewerkschaften unterstützen in diesem Bereich.