Mühldorf – Wie die Stiftung Bayerische Gedenkstätten am Mittwoch mitgeteilt hat, ist es in jüngster Zeit zu unbefugtem Betreten des unter Denkmalschutz stehenden Geländes der ehemaligen Bunkerbaustelle im Mühldorfer Hart gekommen.
Bei Streifenfahrt
entdeckt
„Der unbefugte Zutritt wurde am Dienstagvormittag von der Polizei auf einer ihrer Streifenfahrten am Gelände entdeckt“, konkretisiert Stiftungssprecherin Diane Gierahn den Vorfall. „Die Täter haben dazu an mehreren Stellen den neu errichteten Zaun beschädigt.“ „Das Betreten des Areals ist sowohl wegen der erheblichen Unfallgefahr, die vom gesprengten Bunker ausgeht, als auch aus Achtung gegenüber dem Leid der Opfer untersagt“, betont die Stiftung. Ihr Appell geht daher eindringlich an alle Interessierten, „diesem Ort mit dem gebotenen Respekt zu begegnen und die Zugangsbeschränkungen zu beachten“.
„Auch wegen archäologischer und bautechnischer Untersuchungen für die derzeit laufenden Planungen zur Errichtung des zukünftigen KZ-Gedenkortes ist das Gelände vorerst nicht frei zugänglich“, informiert die Stiftung weiter. Zwischen Sommer 1944 und der Befreiung Ende April 1945 mussten über 8000 Häftlinge des KZ Dachau in fünf KZ-Außenlagern im Landkreis Mühldorf Zwangsarbeit verrichten. Sie wurden für die Untertageverlagerung der deutschen Rüstungsindustrie eingesetzt. Ziel der deutschen Militärführung war der Bau eines halbunterirdischen Bunkers zur Produktion von Kampfflugzeugen. Etwa die Hälfte der dort eingesetzten KZ-Häftlinge starb vor Ort an den katastrophalen Bedingungen, nach der Deportation in ein Vernichtungslager oder auf Todesmärschen. Das historische Bunkergelände wurde am 1. Oktober 2025 an die Stiftung Bayerische Gedenkstätten übertragen.
Die Stiftung Bayerische Gedenkstätten ist seit 2003 eine Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München.
Erinnern an Verbrechen
des Nationalsozialismus
Sie ist Trägerin der KZGedenkstätte Dachau und der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg, die zu den Gedenkstätten in Deutschland von nationaler und internationaler Bedeutung gehören, sowie weiterer Gedenkstätten im Freistaat. Zweck der Stiftung ist es, die Gedenkstätten als Zeugen für die Verbrechen des Nationalsozialismus, als Orte der Erinnerung an die Leiden der Opfer und als Lernorte für künftige Generationen zu erhalten und zu gestalten, die darauf bezogene geschichtliche Forschung zu unterstützen und dazu beizutragen, dass das Wissen über das historische Geschehen im Bewusstsein der Menschen wachgehalten und weitergetragen wird.
Die Polizeiinspektion Mühldorf bittet um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Vorfalls. Zeugenhinweise werden unter der Telefonnummer 08631/ 36730 entgegengenommen. Polizeistreifen patrouillieren derzeit regelmäßig in der Umgebung des Geländes.