von Redaktion

„Tragischer Unfall“ mit tödlichem Ausgang vor dem Mühldorfer Amtsgericht

Mühldorf – „Es war ein tragischer Unfall“ mit einem tödlichen Ausgang, darin sind sich Mühldorfs Amtsrichter Florian Greifenstein, Staatsanwalt Florian Daxenberger und Verteidiger Lorenz Seidl einig. Auch die „Schuld“-Frage ist für alle unstrittig, wer den Unfall zu verantworten hat: die 56-jährige Maria X. (Name von der Redaktion geändert). Trotzdem sitzen die drei Herren im Saal 116 des Mühldorfer Amtsgerichts und verhandeln über das Strafmaß – ohne Maria X..

Kreuzung seit
Kindheit bekannt

Im Herbst vor gut einem Jahr wollte Maria X. mit ihrem Auto im südwestlichen Landkreis in der Nähe ihres Hofes über eine Staatsstraße fahren. Sie ist hier aufgewachsen, „sie kennt die Kreuzung von Kind auf“, betont Anwalt Seidl immer wieder.

Maria X. fährt auf die Kreuzung zu, schildert ihr Anwalt den Ablauf. Sie wird langsamer, blickt nach links: nichts. Sie schaut nach rechts: nichts. Sie rollt weiter zur Kreuzung, noch ein Blick nach links, immer noch nichts. Vorschriftsmäßig, sagt Seidl. „Für ihre Wahrnehmung war die Straße frei.“ Maria X. fährt über die Kreuzung.

Das nächste, was Maria X. laut Anwalt Seidl weiß: Ihr Auto steht in einem Maisfeld. Maria steigt aus. Da erst sieht sie auf der Straße einen Motorradfahrer. Sie ist mit ihm zusammengestoßen. Sie lebt, der Motorradfahrer ist tot. „Als Wartepflichtiger fuhren Sie in die vorfahrtsberechtigte Staatsstraße ein, obwohl sich erkennbar der Geschädigte mit dem Kraftrad BMW näherte, mit der Folge, dass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam“, meint hingegen die Staatsanwaltschaft. „Dies hatte für Sie vorhersehbar und vermeidbar zur Folge, dass der Geschädigte aufgrund des Zusammenstoßes der Fahrzeuge verstarb. Die Tat wurde bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen. Strafbar als fahrlässige Tötung.“ Also gab es einen Strafbefehl, gegen den Maria X. Einspruch einlegte. Nicht wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung, sondern wegen der Höhe der verhängten Tagessätze und dem ausgesprochenen mehrmonatigen Fahrverbot. Einzig und allein darum geht es jetzt noch. Darum sitzen die drei Männer im Saal 116 und diskutieren, darum braucht die Angeklagte nicht anwesend zu sein. „Sie hat ihn nicht gesehen“, betont Anwalt Seidl immer wieder. Maria X. habe alle Sorgfalt angewendet, habe „alles richtig“ gemacht, vielleicht sei der Motorradfahrer in den entscheidenden Momenten auch verdeckt gewesen. Sei es durch das Gehöft in der Nähe, sei es später durch die A-Säule ihres Autos. Ein Verkehrsgutachten möchte das zumindest nicht ausschließen.

„Ihre Wahrnehmung war: Es kommt keiner“, sagt Seidl. Daher habe Maria X. den „absolut klaren und vernünftigen“ Schluss gezogen: „Ich fahre drüber.“

Fatale Kombination aus Zeitpunkt und Winkel

Der Unfall sei eine „fatale Kombination“ aus Zeitpunkt und Aufprallwinkel. „Der Motorradfahrer ist in ihrer Erinnerung nicht vorhanden.“ Es sei ihr erst später bewusst geworden, dass sie schuld sei.

Anwalt Seidl stellt die Verantwortung an der fahrlässigen Tötung nicht infrage, auch nicht die 120 Tagessätze aus dem Strafbefehl, aber deren Höhe. Maria X. habe kein Einkommen, arbeite am heimischen Hof mit, den sie für 500 Euro im Monat an ihren Mann verpachtet habe. Der betreibe die Landwirtschaft im Nebenerwerb. Sie habe auch kein weiteres Vermögen, führt Anwalt Seidl aus: „Da ist nichts da.“

Noch ein Punkt stört ihn am Strafbefehl: das beantragte Fahrverbot. Seine Mandantin lebe auf dem Land, da fahre der Bus nur zweimal am Tag, da sei man auf das Auto angewiesen. Ihr Mann und ihre Kinder könnten sie nicht ständig fahren, die seien berufstätig. Für ihn sei das Fahrverbot unverhältnismäßig, habe keinen zusätzlichen Zweck. Maria X. habe Schlafstörungen, Alpträume, sei in Therapie und fahre erst seit Kurzem selber wieder Auto. Nach Hinweisen von Richter Greifenstein, dass auch aus seiner Sicht ein Fahrverbot als „Denkzettel und Warnung“ in diesem Fall zumindest zu hinterfragen sei, fordert Staatsanwalt Daxenberger am Ende nur noch 120 Tagessätze zu 40 Euro. Anwalt Seidl möchte dagegen 120 Tagessätze zu 20 Euro.

Richter Greifenstein entscheidet auf 120 Tagessätze zu 30 Euro. Das Verkehrsgutachten gebe es nicht her, dass der Unfall unvermeidbar gewesen sei, es sei eine übersichtliche Stelle gewesen, der Motorradfahrer sei nicht zu schnell gewesen. „Der Mensch ist halt unzulänglich.“ Ein Fahrverbot brauche es nicht: „Die Folgen sind Bestrafung genug.“

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Fatale Kombination der Umstände

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