von Redaktion

Prozess am Amtsgericht Mühldorf – Waldkraiburger (35) zu zwei Jahren Haft verurteilt

Waldkraiburg – Sieben verschiedene Delikte, die sich teilweise wiederholten, in neun Tatkomplexen hatte das Schöffengericht des Amtsgerichts Mühldorf zu verhandeln. Die Vorwürfe richteten sich gegen einen 35-jährigen Bürgergeldempfänger aus Waldkraiburg, der sich seit März in Untersuchungshaft befindet. Der Angeklagte gestand alle Taten, mit Ausnahme des ersten Vorwurfes vom Dezember 2024.

Mit Schuhlöffel
ins Gesicht geschlagen

Damals soll er seinen Mitbewohner mit einem metallenen Schuhlöffel ins Gesicht geschlagen haben. „Der war unausstehlich und ist dauernd in mein Zimmer gelaufen. Absperren kann man da nicht, dann habe ich ihm eine mitgegeben“, sagte der Angeklagte und beteuerte, es sei „aber nur eine Watschn mit der flachen Hand“ gewesen. Diesen Fall musste das Gericht unter Vorsitz von Richter Florian Greifenstein also noch klären.

Die anderen Taten räumte der Angeklagte ein, ohne sich daran zu erinnern: Am Faschingsdienstag entwendete er in einem Schuhladen Markenschuhe im Wert von 89,99 Euro.

Vergebliche
Verfolgung

Wenige Minuten später suchte er ein Bekleidungsgeschäft auf und stahl fünf Paar Socken, eine Sonnenbrille, drei Unterhosen, eine Jeans und einen Pullover. Der Wert: insgesamt 104,95 Euro. Gleich darauf suchte er das Schuhgeschäft erneut auf und eignete sich die gleichen Schuhe wie eine Stunde zuvor an – ohne zu bezahlen.

Er sei aufs Regal zugegangen und habe sie nicht beachtet, berichtete die Verkäuferin als Zeugin. Nach der ersten Tat sei sie von einem Kunden aufmerksam gemacht worden und habe den Angeklagten vergeblich verfolgt. Beim zweiten Mal holte sie die Polizei. Sie nahm ihm das zweite Paar wieder ab. Das erste gestohlene Paar trug er laut der Verkäuferin bereits, es sei dadurch unverkäuflich gewesen. Der Angeklagte sagte dazu: „Ich war so betrunken, dass ich unzurechnungsfähig war, ich erinnere mich an rein gar nichts.“

Exakt zwei Wochen danach suchte der Mann eine Spielhalle auf, kippte die Aschenbechertonne um und stieß sie die Treppe hinunter. Ein Notausgangsschild zertrümmerte er mit der Faust. Eine Mitarbeiterin, die ihn ansprach, beleidigte er mit „Hure“, „Du blöde behinderte Schlampe“, „Du Kuh“ und „Du tickst doch nicht ganz richtig“.

Drei weitere Tage später setzte er sich in den Zug nach München und fuhr mit dem ICE nach Berlin. Tags darauf ging es retour – alles ohne Fahrkarten. Der Schaden belief sich auf 204,10 Euro. Er habe einfach wahllos drauflosfahren wollen, sagte der Angeklagte in der Verhandlung. Auf der Hinfahrt sei er betrunken gewesen, auf der Rückfahrt nüchtern.

Nachts müde angekommen, habe er am Morgen Hunger gehabt, der Kühlschrank sei gähnend leer gewesen. Weil Sonntag war, sei er in eine Tankstelle marschiert und habe sich Lebensmittel, ein Wasser und eine Flasche Wein mitgenommen, gab der Mann zu. Die Tankstellen-Mitarbeiterin sagte als Zeugin, sie habe den Mann zweimal zum Bezahlen angehalten, er habe sie aber gänzlich ignoriert. Ein Kunde sei ihm gefolgt, als er den Shop verließ. Wieder rückte die Polizei an. Der Angeklagte packte seine Beute aus, doch er öffnete die Flaschen, um einen Schluck davon zu trinken und sie unverkäuflich zu machen.

Drei Tage später hatte es der Angeklagte in einem Drogeriemarkt auf zwei Fläschchen Parfüm im Wert von 163,90 Euro abgesehen. Eine Verkäuferin kannte ihn schon und rief ihrer Kollegin zu: „Der klaut, der klaut.“ Das berichtete eine der Verkäuferinnen im Zeugenstand.

Der Angeklagte habe auf die Aufforderung „Lass stehen“ nur gelacht, provokativ die Sicherung von der Verpackung entfernt und sei gegangen. Der Mann ließ sich in der Nähe auf einer Bank nieder. Die Verkäuferin rief die Polizei. Wegen des beleidigenden und sehr aggressiven Verhaltens des Mannes habe er mit seinem Kollegen die Hände des Angeklagten gefesselt, sagte ein Polizist in der Verhandlung. Dabei habe sich der Angeklagte nach Kräften gewehrt und somit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Bei der Durchsuchung fiel den Polizisten ein Messer mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern in die Hände – ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

Eine psychologische Sachverständige stellte eine erhebliche Drogen- und Alkoholabhängigkeit fest. Mit 15 Jahren sei es mit Drogen losgegangen, Amphetamin und Heroin spielen eine große Rolle, Alkohol auch. Eine Therapie könne heilsam sein, schloss die Psychologin. Richter Greifenstein berichtete von den vier Vorstrafen des Angeklagten: Beleidigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl.

Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nahm Staatsanwältin Maren Kessler auf und beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Martin Lämmlein führte einen Teil der Taten auf eine Intoxikation seines Mandanten zurück und hielt die Strafforderung der Staatsanwältin für deutlich zu hoch.

Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Diebstahls, Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Raubes zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe. Es ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Auf eine Verurteilung wegen Waffenbesitzes verzichtete das Gericht.

Diebestouren, Pöbeleien, Schwarzfahrten

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