von Redaktion

Hütten in Schrebergärten sind illegal – Kraiburg will Bebauung regeln

Plan soll Rechtssicherheit schaffen

Kraiburg – Seit rund 60 Jahren bewirtschaften Kraiburgerinnen und Kraiburger am Linsenbergweg ihre Schrebergärten – pflanzen Gemüse und Obst, verbringen dort ihre Freizeit. Doch mit der Zeit sind eben nicht nur Gemüsebeete entstanden, sondern auch kleine und größere Hütten. Lange Zeit war das kein Thema in der Gemeinde, doch nun sieht sich der Markt Kraiburg gezwungen zu handeln.

„Wir wollen das in geordnete Bahnen lenken“, sagte Bürgermeisterin Petra Jackl (CSU) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats. Der Grund: Die Kleingartenanlage, die der Markt Kraiburg betreibt, liegt im Außenbereich, wo grundsätzlich keine Bebauung zulässig ist.

Ausnahmen nur für
privilegierte Vorhaben

„Das ist die größte Hürde bei Anträgen“, erklärte Geschäftsleiter Andreas Mittermaier. Ausnahmen gibt es nur für privilegierte Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft – Kleingartenanlagen zählen nicht dazu. Das bedeutet: „Das sind Schwarzbauten. Die dürften so nicht stehen“, sagte Mittermaier. Um den Bestand dennoch rechtlich abzusichern, soll – wie von Jackl vorgeschlagen – ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan weist die Grundstücke zwar als Dauer-Kleingarten aus, doch ein Bebauungsplan wurde damals nicht erstellt. Damit fehlt laut Mittermaier bislang die Grundlage für die Gartenhütten.

Die Gemeinde habe bereits mit den Eigentümern und Pächtern der Nachbargrundstücke gesprochen, berichtete Jackl. Auch dort werden Flächen als Gärten genutzt. „Eine Kostenbeteiligung am Bebauungsplan wurde zugesagt“, sagte sie. Nun gehe es darum, wie der Plan konkret gestaltet werden soll. Im Gremium gingen die Meinungen auseinander, ob es einen Bebauungsplan überhaupt braucht. „Einen Bebauungsplan braucht es doch nur, wenn was gebaut wird? Ohne Hütte auch kein Bebauungsplan?“, vergewisserte sich Matthias Hochreiter (CSU). Ernst Kirmeier (UWG) hielt das Vorhaben für übertrieben: „Die Anlage gibt es seit 60 Jahren, und jetzt sollen wir das aufdröseln? Das ist Bürokratie hoch drei. Ich verstehe die Hintergründe, aber es ist ein typisches Beispiel dafür, wie Bürokratie aufgeblasen wird.“ Deshalb sollte die Gemeinde erst einmal eine Reaktion des Landratsamtes abwarten. Doch Bürgermeisterin Petra Jackl will das nicht auf sich beruhen lassen. „Wir können jetzt für Rechtssicherheit sorgen, die die Anlage braucht. Das Risiko einzugehen, ist schwierig. Die privaten Eigentümer sind dafür, auch die Gemeinde ist betroffen. Es wird wohl nicht im Sande verlaufen.“

Ludwig Kamhuber (CSU) stimmte zu: „Da haben wir schlechte Karten, dass das vergessen wird.“ Einen Schritt weiter dachte Annette Lehmann (UWG): „Wenn wir einen Bebauungsplan aufstellen, kann es dann sein, dass bestimmte Häuser wegen ihrer Größe zurückgebaut werden müssen?“ In einem solchen Fall könnten die Besitzer Ausnahmen beantragen, warf Werner Schreiber (SPD) ein.

Mehrheit
für Regelung

„Die Häuser sind in den letzten Jahren mehr geworden. Das ist auch der Grund, warum es jetzt aufgekommen ist“, sagte Jackl. Ein Bebauungsplan würde Rechtssicherheit für alle schaffen.

So sah das auch die Mehrheit im Gremium: Mit 13:3 Stimmen sprach sich der Gemeinderat dafür aus, einen Bebauungsplan für die betroffenen Grundstücke aufzustellen.

Artikel 6 von 11