Umnutzung erhitzt Gemüter

von Redaktion

Wasserabfüllung in Mühldorfs Altstadt ist Thema im Bauausschuss

Mühldorf – Es war nur einer unter 23 Bauanträgen, aber an ihm erhitzten sich die Gemüter in der jüngsten Sitzung im Mühldorfer Bauausschuss. Die „Umnutzung einer Lagerhalle zur Abfüllung von Mineralwasser“ stand an Position 13 der Bauantragsliste im Verwaltungsweg.

Wie Stadtbaumeisterin Birgit Weichselgartner zu dem Antrag erklärte, handelt es sich bei dem Wasser, das künftig am Stadtwall 16 abgefüllt werden soll, um „anfallendes Quellwasser“ aus dem Arteserbrunnen, der einst die Unertl Brauerei mit Brauwasser versorgt hat. Pro Tag sollen in der an dieser Adresse bestehenden Lagerhalle rund 22 Kubikmeter Wasser, 670 im Monat und 8000 Kubikmeter im Jahr abgefüllt werden. Ein Kubikmeter entspricht 1000 Litern Wasser.

Erlaubnis
vom Landratsamt

Die Erlaubnis, dieses private Wasserrecht zu nutzen, sei dem neuen Eigentümer vom Landratsamt so beschieden worden. „Das ist auch alles nicht unser Thema“, machte Bürgermeister Michael Hetzl (UM) deutlich.

Was die Stadt etwas angehe, sei das Umstellen von drei, vier Innenwänden in der bestehenden Lagerhalle. Das betonte auch Weichselgartner: „Der Betrieb zum Abfüllen ist vom Landratsamt abgeklärt, an der Kubatur der Halle ändert sich nichts.“

Adolf Spirkl (UM) warf die Frage auf, ob es an dieser Stelle am Stadtwall überhaupt genügend Platz für den Abtransport der befüllten Flaschen gebe. „Ich bin vollkommen dagegen, dieses Wasserrecht neu und für eine reine Abfüllung nutzen zu lassen“, äußerte Stephan Schinko (Grüne). „Das ist normalerweise nicht mehr zu genehmigen. Wir müssen uns gegen diesen Bescheid des Landratsamtes wehren. Wir haben uns gegen die Mineralwasserabfüllung in Weiding ausgesprochen und sollen hier zustimmen?“

Der Landkreis „verscherble“ mit der erlaubten Abfüllung von rund 30000 Flaschen pro Tag Mühldorfer Wasser, so der Tenor im Gremium. Hetzl stellte klar, es handle sich um ein bestehendes Wasserrecht, und auch die Menge entspreche der früheren Entnahme. Früher konnte sich jeder an dieser Wasserstelle Quellwasser abzapfen, das sei schon länger nicht mehr der Fall. Die Laufzeit für die jetzt genehmigte Abfüllung sei auf zehn Jahre beschränkt. Mineralwasser sei „privilegiert“, da komme das Landratsamt nur schwer raus.

Recht von privat an
privat weitergegeben

Schinko regte an, zu prüfen, ob die Stadt dagegen vorgehen könne. Wenn nötig, solle ein Naturschutzbund eingeschaltet werden. Das Wasser für einen Bierbrauer zu nutzen, sei in Ordnung gewesen. Aber nicht für 30000 PET-Flaschen pro Tag. „Wir sollten der baulichen Umnutzung nicht zustimmen“, so Schinko. „Da haben wir keine Chance“, entgegnete der Bürgermeister. „Was die Anlage abfüllt, muss uns egal sein.“

Gottfried Kirmeier (SPD) wies darauf hin, dass seines Wissens Landkreise und Freistaat Bayern darauf drängten, Arteserbrunnen zu schließen. Er wollte auch wissen, wie die Logistik am Stadtwall 16 geregelt sei, ob die Abfüllanlage Konsequenzen für den dortigen Verkehr habe. „Das zu prüfen, ist sicher richtig“, schaltete sich die Stadtbaumeisterin ein. „Das Wasserrecht wurde aber von privat an privat weitergegeben. Da stellt sich auch die Frage: Muss man das entschädigen?“

Bürgermeister Hetzl stimmte einer Prüfung zu, erklärte aber, die Stadt habe nicht den Hauch einer Chance, die Abfüllung zu verhindern. „Ich denke, das Gremium will diese Abfüllung nicht, aber können wir uns dagegen wehren?“, fasste Karin Zieglgänsberger (UM) zusammen. „Das Bummerl liegt beim Landratsamt.“

Weichselgartner kündigte an, sich mit dem Landratsamt auseinanderzusetzen, es liege noch kein Bauantrag des Eigentümers der Lagerhalle vor.

Adolf Spirkl unterstrich noch einmal: „Mir geht es rein um die Logistik, um Stapler und Lkw auf der Straße. Vertragen wir das am Stadtwall? Der Verkehr da hinten ist jetzt schon zu viel.“

„Der Investor hat die Halle dort bewusst stehen lassen“, meldete sich Stefan Lasner (CSU) zu Wort. Es handle sich um eine Gewerbeeinheit, früher seien dort die Unertl-Lkw gefahren. „Es geht wahrscheinlich um einen Lkw am Tag. Wir können das nicht gutheißen, aber wir werden gegen eine bestehende Gewerbeeinheit nichts tun können.“

Auf Nachfrage der OVB- Heimatzeitungen bestätigte das Landratsamt: „Grundsätzlich gilt in Bayern, dass Brunnen zurückgebaut werden müssen, wenn kein Bedarf und kein konkreter, privilegierter Nutzungszweck mehr vorliegen.“

Schutz vor
Verunreinigungen

Dabei gehe es vor allem um den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung und vor zu hohen Entnahmemengen.

Vor Genehmigung der Nutzung des Tiefengrundwassers sei zu prüfen, ob sie einem gesetzlich privilegierten, höherwertigen Zweck entspricht. „Bei dem konkret angefragten Vorhaben handelt es sich um die Entnahme von Mineralwasser“, so Landratsamtssprecher Wolfgang Haserer. „Diese ist zulässig, da sie gesetzlich privilegiert ist.“

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