Mühldorf – Mit einem Messer hat sich ein 27-Jähriger am vergangenen Mittwoch selbst schwer verletzt. Blutend und nur mit einer Unterhose bekleidet bewegte er sich gegen 8 Uhr morgens auf dem Stadtplatz in Mühldorf. Mehrere Passanten sahen den Mann mit der schweren Bauchwunde und verständigten den Notruf. Der Verletzte schrie, befand sich in einem psychischen Ausnahmezustand, wie die Polizei in Mühldorf mitteilt.
Die alarmierte Streife der PI Mühldorf fuhr sofort zum Stadtplatz und ein Rettungswagen brachte den Mann ins „InnKlinikum“, wo er wegen seiner Verletzungen notoperiert wurde. „Er ist außer Lebensgefahr, muss aber zur weiteren Behandlung im Krankenhaus bleiben“, erklärt Polizeihauptkommissar Maximilian Maier. Als sich der 27-Jährige selbst mit einem Messer im unteren Bauchraum verletzt habe, habe er sich alleine in seiner Wohnung am Stadtplatz befunden, eine Gefahr für die Öffentlichkeit habe nicht bestanden.
„Wir stehen in Kontakt mit seinen Angehörigen“, so Maier. Ob der junge Mann in einer psychiatrischen Fachklinik untergebracht werden müsse, prüfe derzeit das Landratsamt als zuständige Behörde. Eine Stellungnahme stand bei Redaktionsschluss noch aus.
In Fällen wie diesen greift das PsychKG, das Psychisch-Kranken-Gesetz. Es bezeichnet die Hilfe und Schutzmaßnahmen, wie die Zwangsunterbringung psychisch kranker Menschen. Das Gesetz kommt zur Anwendung, wenn eine Person eine Gefahr für sich oder die Allgemeinheit ist und zwangseingewiesen werden muss. „Das hängt auch davon ab, ob der Mann die Selbstverletzung bereut oder uneinsichtig ist“, teilt Maier auf Nachfrage der Zeitung mit.
Polizisten sehen tagtäglich in ihren Einsätzen verletzte Personen oder Menschen, die sich in einem psychischen Ausnahmezustand befinden. „Das gehört zu unserem Beruf, dafür sind wir ausgebildet“, sagt der Polizeihauptkommissar. Gehe das Einsatz-Geschehen einem Kollegen einmal an die Nieren, gebe es mehrere Möglichkeiten, das Erlebte aufzufangen.
Etwa durch die PSNVE, die Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte. Dazu gehören speziell geschulte Polizeibeamte, die als PEERS oder Peer-Support bezeichnet werden. „Peer“ ist englisch und steht für gleichrangig. Sie lernen zu erkennen, wenn es einem der Kollegen nicht gut geht. Das System soll dazu beitragen, psychische Erkrankungen, wie etwa Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), zu vermeiden.
„Wenn einer von uns Gesprächsbedarf hat, kann er PEERS in der Kollegenschaft kontaktieren. Zu ihnen hat man ein Vertrauensverhältnis, sie wissen, was es heißt, im Einsatz zu sein und traumatische Situationen zu erleben“, erklärt Maier. Daniel Katz von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Rosenheim ergänzt: „Das sind ehrenamtlich weitergebildete Polizisten. Sie ersetzen nicht den Psychologen, sind aber eine erste Anlaufstelle. Man setzt sich zusammen, spricht über das Erlebte und schaut gemeinsam, ob man psychologische Hilfe hinzuzieht.“
Nicht jede Dienststelle habe PEERS, auch nicht die PI in Mühldorf – aber die Kripo, die sich im selben Haus befindet. „Da ist eine geschulte Kollegin und die können wir ansprechen“, so Maier. Nötig werde dies meist bei herausfordernden Einsätzen, in denen es Tote gebe, Kinder betroffen seien oder Kollegen schwer verletzt oder gar getötet werden, so Maximilian Maier. Andrea Klemm