Waldkraiburg – Weil sie eine andere Frau an den Haaren gezogen und sie mit dem Auto angefahren haben soll, saß eine 58-jährige Pflegekraft aus Waldkraiburg auf der Anklagebank des Amtsgerichts Mühldorf. Sie wurde mit dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung konfrontiert.
Wer nun einen „Zickenkrieg“ zweier eifernder Frauen erwartete, wurde bei der Verhandlung mit der stellvertretenden Amtsgerichtsdirektorin Dr. Angela Miechielsen eines Besseren belehrt. Das Opfer, 47 Jahre alt, und die Angeklagte schlossen vor dem Sitzungssaal Frieden.
Dauerärgernis
zugeparkte Garage
Seit eineinhalb Jahren habe sie sich darüber geärgert, dass bis zu dreimal täglich ihre Garage oder die Zufahrt zugeparkt war, sagte die Geschädigte aus. Es habe sich dauernd um die gleichen Fahrzeuge eines Pflegedienstes gehandelt. Sie habe dort immer wieder angerufen, der Dienst sollte dafür sorgen, dass die Mitarbeiter woanders parken.
Am 1. Februar war die Zufahrt zu ihrer Garage wieder versperrt. Dann sei die Fahrerin gekommen, die habe sie mit den Worten „Die schon wieder“ angefaucht. Dann habe diese Frau ihr Elektroauto gestartet und sei einige Zentimeter gefahren. Da sie sehr nahe an diesem Wagen gestanden sei, sagte die Geschädigte, sei sie von dem Auto am Unterschenkel erfasst worden und sie habe sich auf der Motorhaube abgefangen.
Schmerzen habe diese kleine Kollision nicht verursacht, sagte die Geschädigte. Als sie in der Nähe einen Passanten bemerkte, habe sie um Hilfe gerufen. Dann habe die Angeklagte sie an ihrem Pferdeschwanz gezogen. „Das hat schon wehgetan“, sagte sie. Bei der Polizei habe sie die Angeklagte nicht anzeigen wollen, lediglich eine dauerhafte Klarstellung durch die Polizei erhofft.
Angeklagte beruft
sich auf Notfall
Die Angeklagte räumte die Vorwürfe ein. Während sie eine pflegebedürftige Person versorgte, habe ihr Nottelefon geklingelt, was für sie bedeutete, auf schnellstem Weg zu diesem Notfall kommen zu müssen. Sie sei verzweifelt gewesen, weil sie nicht wegfahren konnte. Trotzdem bereue sie es sehr, dass es zu der Handgreiflichkeit kam, sie entschuldigte sich erneut bei der Geschädigten. Diese verabschiedete sich mit „Toi, toi, toi“ in Richtung Angeklagter aus dem Gerichtssaal.
Zeuge sorgt
für Überraschung
Für eine Überraschung sorgte der Mann, den das Opfer um Hilfe bat. Während das sprachlich perfekte polizeiliche Protokoll über die Vernehmung des Tschechen Verteidiger Jörg Zürner an den Schriftsteller Thomas Mann erinnerte, war es im Gerichtssaal kaum möglich, sich mit dem Zeugen zu verständigen. Da bei der Polizei kein Dolmetscher hinzugezogen wurde, ging das Gericht davon aus, dass der Mann die deutsche Sprache beherrsche. Außerdem sei – laut Rechtsanwalt Zürner – in der Vernehmung von einem „laut aufheulenden Motor“ die Rede, in Wahrheit handelte es sich um ein lautloses E-Mobil. Auf Anregung von Richterin Miechielsen erklärte sich die Vertreterin der Staatsanwaltschaft damit einverstanden, die Anklage hinsichtlich des Anstupsens mit dem Auto einzustellen. Keine Zustimmung gab es zur Einstellung des Verfahrens wegen des Ziehens am Pferdeschwanz. Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro.
Verwarnung statt
Geldstrafe
Diese Attacke sah Verteidiger Zürner am untersten Rand der Tatbestandsverwirklichung. Seine Mandantin sei unter erheblichem Druck gestanden und sei auf ein aggressives Gegenüber gestoßen, das sich „nötigend“ vor ihr Auto gestellt habe. Das Gericht möge den eingetretenen Rechtsfrieden beachten und es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bewenden lassen. 20 Tagessätze zu 30 Euro seien gerecht. Die Richterin sprach eine Verwarnung gegen die Angeklagte aus und behält sich ein Urteil über 30 Tagessätze zu 30 Euro für die Dauer von zwei Jahren vor. Dr. Miechielsen bezeichnete es als überflüssig, dass dieses Verfahren bei Gericht landete. Es sei außergewöhnlich gewesen und sie habe noch nie im Gerichtssaal eine Umarmung von Kontrahenten erlebt.