Auch ein Kindertrampolin überfahren

von Redaktion

Wilde Verfolgungsjagd durch Waldkraiburg – 36-Jähriger muss für über zwei Jahre in Haft

Mühldorf – Der 36-jährige Angeklagte, der von zwei Polizeibeamten vor Amtsrichter Dr. Christoph Warga geführt wurde, kam in Hand- und Fußfesseln aus der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim in den Saal 116 des Amtsgerichts Mühldorf. Die Handschellen wurden ihm während der Verhandlung allerdings abgenommen.

Rechtsanwalt Dr. Kai Wagler aus München vertrat den ledigen deutschen Sortierer aus Waldkraiburg, dem Staatsanwältin Elise Drechsel eine knapp zehn Minuten dauernde Anklage vorlas.

Einer Polizeistreife
aufgefallen

Im Februar 2024 fuhr der Beschuldigte gegen 7 Uhr früh an einem Dienstag mit seinem auf Auto der Staatsstraße 2091 in Waldkraiburg. Dabei fiel er einer Polizeistreife auf. Der Angeklagte bemerkte dies und versuchte, sich der Kontrolle durch eine Flucht zu entziehen.

Mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit – diese lag nach Angaben der Polizistin zwischen 60 und 80 Kilometern pro Stunde – fuhr er quer durch Waldkraiburg. Dabei nutzte er auch Fuß-, Rad- und Feldwege.

Zuerst fuhr der Angeschuldigte in den Drive-in eines Fastfood-Restaurants. Von dort ging es über den Grünstreifen zurück auf die Staatsstraße. Mehrere Fahrzeuge mussten abbremsen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Auf Höhe Traunreuter Straße Nummer 11 bog der Amokfahrer über Radweg, Grünstreifen und eine Lieferzone in die Neutraublinger Straße ab, fuhr über die Prießnitzstraße in Richtung Ostpark, welchen er über die Kopernikusstraße wieder verließ. Über Liebigstraße und Ruinenweg ging die Fahrt weiter, bis sie in der Lindenthalstraße an einer Betonwand endete. Davor hatte der Angeklagte auch ein Kindertrampolin überfahren.

Damit war das Ganze nicht zu Ende: Der Angeklagte flüchtete zu Fuß weiter, bis er in einem Gartenhaus einen Elektroroller entdeckte, mit dem er sich weiter absetzte.

In einer Sackgasse endete die Flucht, als der Beschuldigte über eine Mauer klettern wollte. Er wurde von einem der beiden Beamten an den Beinen festgehalten, zu Boden gezogen und verhaftet.

Die beiden Polizisten brachten ihn zur Inspektion in die Ratiborer Straße. Während der Fahrt beleidigte der Mann die beiden Ordnungshüter noch auf das Übelste.

Eine Blutentnahme zeigte, dass der Amokfahrer unter erheblichem Drogeneinfluss stand; er hatte nicht geringe Mengen von Cannabis und Amphetamin intus. Rechtsbeistand Dr. Kai Wagler verlas für seinen Mandanten eine Erklärung: „Alle in der Anklageschrift aufgeführten Punkte sind richtig. Ich war zu dieser Zeit drogenabhängig.“

Von Richter Dr. Warga befragt, machte der Angeklagte Angaben zu seiner persönlichen Situation: „Ich wohne jetzt wieder in Waldkraiburg, nachdem ich zuvor mit meiner Ex-Freundin in Sonneberg in Thüringen gelebt hatte. Wir haben einen vierjährigen Sohn, diesen hatte ich am Tag der Tat in den Kindergarten gefahren. Meine Eltern haben ihn alle zwei Wochen für ein Wochenende, weil meine Ex-Freundin auch wieder in Waldkraiburg lebt.“ Richter Dr. Warga: „Das Ganze hätte schlimmer ausgehen können, vor allem bei dem Kindertrampolin.“ Am Morgen seien viele Kinder auf dem Weg zur Schule.

Als Zeugin wurde eine Polizeibeamtin befragt, die bei der Verfolgung im Polizeiauto gesessen hatte: „Wir fuhren routinemäßig Streife, als wir den Pkw des Beschuldigten bemerkten. Ich kannte sein Kennzeichen und wir nahmen mit Blaulicht und Martinshorn die Verfolgung auf. Gleichzeitig informierte ich eine zweite Streife. Der Mann bemerkte uns und trat auf das Gaspedal. Mit überhöhter Geschwindigkeit raste er davon, quer durch Waldkraiburg.“ Der Blick ins Bundeszentralregister zeigte 20 Einträge: von Diebstahl und Hehlerei über Körperverletzung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte bis hin zu Erwerb und Handel von Betäubungsmitteln.

Der Angeklagte war auch schon betrunken gefahren und hatte unrechtmäßig Waffen und Munition besessen. Die 21. Strafe war noch gar nicht eingetragen; wegen dieses Delikts stand der Angeschuldigte unter einer offenen Bewährung.

Zum Tatzeitpunkt
drogenabhängig

Staatsanwältin Elise Drechsel forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Verteidiger Dr. Kai Wagler betonte ausführlich, dass das Geständnis seines Schützlings eine längere Beweisaufnahme erspart hätte.

Zudem sei der Mann zum Zeitpunkt der Tat drogenabhängig gewesen. Deshalb solle er möglichst schnell in eine Therapie gehen. Wagler plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten. „Ich bin auf dem Weg, mein Leben in geordnete Bahnen zu lenken“, sagte der Beschuldigte in seinem letzten Wort.

Richter Dr. Warga verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Dem Angeklagten wurden wieder Handfesseln angelegt und es ging zurück nach München-Stadelheim.

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