Mühldorf – „Ich sage es offen: Das klingt alles abenteuerlich.“ So bewertete Amtsrichter Florian Greifenstein nach 70 Minuten die Aussagen des 26-jährigen Ali M. vor dem Schöffengericht am Mühldorfer Amtsgericht. Ali M. war der Empfänger von zwei Paketen Falschgeld im Nennwert von fast 200000 Euro, doch der erklärte standhaft, er habe über einen Bekannten in der Türkei nur zwei Trainingsanzüge bestellt.
Richter Greifenstein überzeugten die Ausführungen des syrischen Flüchtlings nicht. „Ich glaube Ihnen nicht“, sagte Greifenstein und regte erst einmal ein Rechtsgespräch mit Staatsanwältin Karin Hahn und Rechtsanwalt Raphael Botor an.
Zoll fängt Pakete
mit Falschgeld ab
Worum ging es? Am 20. und 21. November 2024 hat der Zoll am Flughafen Frankfurt am Main zwei Pakete abgefangen, die an Ali M. adressiert waren. Ihr Inhalt: Falschgeld mit einem Nennwert von 197910 Euro; online bestellt in der Türkei.
Zwar seien alle Scheine mit einer kleinen Aufschrift versehen, sagte Staatsanwältin Hahn in ihrer Anklage. Aber: „Die Falschgeldnoten waren nach Absicht des Angeschuldigten dazu bestimmt, von ihm als ‚echtes‘ Geld im Zahlungsverkehr verausgabt zu werden. Sie waren dem äußeren Anschein nach im Zahlungsverkehr mit echtem Geld zu verwechseln.“
Der Angeklagte, der 2024 aus Syrien nach Deutschland geflohen war und in einer Flüchtlingsunterkunft im Landkreis Altötting lebte, gab sich unschuldig. Er habe über einen Bekannten von dessen Verwandten in der Türkei für 50 Euro zwei Adidas-Trainingsanzüge bestellt. Dafür habe er dem Bekannten seine Bezahlkarte und seinen Ausweis gegeben.
„Einen Ausweis, um einen Trainingsanzug zu bestellen?“, fragte Richter Greifenstein. „Haben Sie sich da keine Gedanken gemacht?“ Keine Antwort.
Doch die Anzüge seien nicht gekommen, so Ali M. über seine Dolmetscherin weiter. Er habe nachgefragt, persönlich und ausführlich über Whatsapp. Er habe nur Fotos von den Paketen und vom Lieferschein erhalten; auch zwei Nachfragen bei der Post waren erfolglos.
„Wir sollen das glauben?“, fragte Richter Greifenstein. „Ich sage nur die Wahrheit“, beteuerte Ali M.
„Ich sage es offen, das klingt abenteuerlich“, antwortete Greifenstein. Ausweis, Bezahlkarte und umfangreiche Chatverläufe. „Das passt nicht so wirklich für einen Trainingsanzug.“
Anfang Mai klickten jedenfalls bei Ali M. die Handschellen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Gut eine halbe Stunde dauerte die Unterbrechung wegen des Rechtsgesprächs. „Mein Mandant räumt den Sachverhalt vollumfänglich ein“, sagte Alis Verteidiger anschließend. Ob Ali M. das Geld für sich oder andere bestellt habe, dazu schwieg der Anwalt.
„Wir haben andere Beteiligten nicht ermitteln können“, gab der als Zeuge geladene Sachbearbeiter der Polizei zu Protokoll. Er bestätigte, dass laut Bundesbank das Falschgeld trotz der Aufdrucke „locker“ mit echtem Geld zu verwechseln sei.
Staatsanwältin Hahn forderte schließlich zwei Jahre Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung auszusetzen seien. Die Tat sei im Versuch stecken geblieben, Ali M. habe keine Vorstrafen und die fünf Monate U-Haft seien bereits eine Warnung; auf der anderen Seite stehe der hohe Nennwert von fast 200000 Euro.
„Wir haben außer den Paketen nichts“, betonte Anwalt Botor. Niemand habe das Falschgeld selber gesehen, außerdem gebe es nur den Lieferschein mit Alis Namen und einer falschen Handynummer. „Das war‘s.“ Ohne das Geständnis hätte es eine lange Beweisaufnahme gebraucht und „wir wären heute nicht fertig.“ Botor plädierte für ein Jahr und sechs Monate Gefängnis, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden.
Nach gut einer Viertelstunde fällten Richter Greifenstein und die zwei Schöffen ihr Urteil: ein Jahr und sieben Monate Gefängnis, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Ali M. habe die Bestellung getätigt, erklärte Greifenstein: „Auch das ist eine Geldfälschung.“ Die Order habe nur einen Zweck gehabt: „Das Geld in den Umlauf zu bringen.“